Endlich herrscht Klarheit! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Ermittler in Deutschland verschlüsselte Chats von Kriminellen nutzen dürfen, wenn sie über die fragwürdigen Methoden von ausländischen Behörden beschafft wurden. Konkret geht es um Daten von „Anom“-Kryptohandys, die das FBI – offenbar mit einem gewissen Geschäftssinn – eigens an Kriminelle verkauft hat, um ihre verschlüsselten Nachrichten mitzulesen.
Man stelle sich das vor: Kriminelle zahlen gutes Geld für vermeintlich sichere Kommunikation – und am Ende landen ihre Nachrichten direkt auf den Bildschirmen der Ermittler. Ein geniales Geschäftsmodell! FBI-Agenten könnten sicher auch als Start-up-Gründer durchgehen.
Karlsruhe segnet Ermittler-Tricks ab
In einem richtungsweisenden Urteil hat der BGH in Karlsruhe klargestellt, dass diese von den USA übermittelten Daten in deutschen Strafprozessen verwertet werden dürfen – natürlich nur, wenn es um „schwere Straftaten“ geht. Aber mal ehrlich: Wer braucht noch Datenschutz, wenn es doch um die Aufklärung von Verbrechen geht?
Bisher war die Rechtslage unklar. Es war schließlich schon ein bisschen fragwürdig, ob Daten, die durch solche kreativen Maßnahmen beschafft wurden, tatsächlich vor deutschen Gerichten Bestand haben. Aber jetzt wissen wir: Solange die USA beim Sammeln helfen, ist alles in Ordnung.
Kriminelle Kommunikation leicht gemacht
„Anom“, der Anbieter der Kryptohandys, hatte mit seinen Geräten vor allem eine ganz bestimmte Zielgruppe im Blick – Leute, die gerne illegale Dinge tun, ohne erwischt zu werden. Leider dachten diese Nutzer nicht daran, dass das FBI die Verschlüsselungscodes längst in der Tasche hatte. Pech für die Käufer, Glück für die Ermittler.
Dass Kriminelle ihre Geheimnisse in vermeintlich sicheren Chats austauschen, ist an sich schon ironisch genug. Aber dass diese Chats dann zu Beweisen gegen sie werden, ist der Gipfel der digitalen Komödie.
Ein rechtliches Neuland? Nicht wirklich
Natürlich werfen solche Urteile Fragen auf. Wie weit darf man gehen, um Beweise zu sammeln? Ist es in Ordnung, wenn eine ausländische Behörde Kriminelle bewusst in eine Falle lockt und die Ergebnisse dann weltweit teilt? Der BGH sagt jetzt: Ja, ist es. Datenschutz hin oder her – hier zählt der Zweck, und der heiligt ja bekanntlich die Mittel.
Fazit: Willkommen im digitalen Zeitalter der Beweisführung
Dank des BGH-Urteils dürfen sich Ermittler freuen: Kryptohandys sind offiziell keine Bastion der Anonymität mehr, sondern potenzielle Goldminen für Beweise. Und die Kriminellen? Die sollten vielleicht wieder auf Brieftauben umsteigen. Wer weiß, wie lange es dauert, bis das FBI auch diese entschlüsseln kann.