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beauty24 GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung über Berliner Unternehmen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3613 IN 47/25
Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss vom 08.01.2025

Die beauty24 GmbH, ein Berliner Unternehmen, das sich auf den Betrieb interaktiver Plattformen sowie den Handel mit Waren und die Reisevermittlung spezialisiert hat, sieht sich mit einer existenziellen finanziellen Krise konfrontiert. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 8. Januar 2025 um 17:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Die beauty24 GmbH, ansässig in der Hagelberger Straße 52 in 10965 Berlin, wird von ihrem Geschäftsführer Roland Fricke vertreten. Eingetragen ist die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 79794. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeigt, dass das Unternehmen möglicherweise zahlungsunfähig oder überschuldet ist und daher die rechtliche Notwendigkeit für diesen Schritt besteht.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht umfangreiche Maßnahmen getroffen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestellt, dessen Kanzlei in der Rankestraße 33, 10789 Berlin, ansässig ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der beauty24 GmbH zu sichern und die Unternehmensführung zu überwachen, ohne jedoch als allgemeiner Vertreter der Gesellschaft zu fungieren. Zugleich wurde ein sogenannter Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Das bedeutet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Zu den weiteren Befugnissen des Insolvenzverwalters gehört die Einrichtung eines Sonderkontos, auf das Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin eingezogen werden können. Zudem dürfen Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner, die der beauty24 GmbH noch Geld schulden – Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Das Gericht hat weiterhin angeordnet, dass alle bereits begonnenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin vorläufig eingestellt werden, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt.

Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Voigt-Salus ist berechtigt, die Geschäftsräume der beauty24 GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen sowie umfassende Nachforschungen anzustellen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihm alle relevanten Unterlagen auszuhändigen und die nötigen Auskünfte zu erteilen, um die finanzielle Lage des Unternehmens transparent darzustellen.

Darüber hinaus wird der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte der beauty24 GmbH ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Diese Prüfung ist ein zentraler Bestandteil, um die nächste Phase des Verfahrens zu bestimmen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin oder ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, den Beschluss des Amtsgerichts mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Diese Beschwerde ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, und die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Adresse für die Einreichung lautet:

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Was bedeutet das für die beauty24 GmbH?

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt für die beauty24 GmbH einen entscheidenden Einschnitt dar. Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen und wird einer intensiven Prüfung unterzogen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen klären, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist. Es gibt nun mehrere mögliche Szenarien:

  • Sanierung und Fortführung des Betriebs: Sollte eine tragfähige Perspektive zur wirtschaftlichen Stabilisierung gefunden werden, könnte das Unternehmen restrukturiert und weitergeführt werden.
  • Liquidation und Verwertung: Falls keine Aussicht auf eine Sanierung besteht, könnte das Vermögen des Unternehmens verwertet werden, um Gläubigerforderungen zu befriedigen.
  • Abweisung des Antrags: Sollte das Vermögen der beauty24 GmbH nicht einmal ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen werden. Dies würde in der Regel das endgültige Aus für das Unternehmen bedeuten.

Ein Wendepunkt für die Berliner Plattformbetreiber

Die beauty24 GmbH, die als Geschäftsbereich interaktive Plattformen betreibt, mit Waren handelt und Reisen vermittelt, steht vor einer ungewissen Zukunft. Die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg markiert den Beginn eines Prozesses, der nicht nur für die Geschäftsführung, sondern auch für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung ist.

Ob sich für das Unternehmen eine Perspektive auf einen Neustart ergibt oder ob die Insolvenz das Ende der beauty24 GmbH bedeutet, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
08.01.2025

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