Aktenzeichen: 58 IN 900/24
Am 9. Januar 2025 hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau die am 8. Januar 2025 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens angeordneten Sicherungsmaßnahmen gegen die Troya GmbH aufgehoben.
Unternehmensangaben
Die Troya GmbH hat ihren Sitz in der Klosterstraße 4, 79877 Friedenweiler und wird durch den Geschäftsführer Martin Werner vertreten.
Verfahrensverlauf
Am 8. Januar 2025 wurden vom Amtsgericht Freiburg Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet, um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Troya GmbH zu verhindern.
Mit dem aktuellen Beschluss vom 9. Januar 2025 hat das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Rechtliche Bedeutung
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann mehrere Gründe haben:
- Beendigung des Verfahrens:
Das Insolvenzverfahren könnte eingestellt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. - Rücknahme des Insolvenzantrags:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens könnte durch die Schuldnerin oder den Antragsteller zurückgezogen worden sein. - Sanierung:
Es besteht die Möglichkeit, dass die Troya GmbH ihre Zahlungsfähigkeit wiederherstellen konnte und ein Insolvenzverfahren somit nicht erforderlich ist.
Ausblick
Die Entscheidung zur Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen signalisiert, dass die Grundlage für deren Anordnung entfallen ist. Für weitere Details zur wirtschaftlichen Situation der Troya GmbH sowie zur zukünftigen Entwicklung können die Verfahrensunterlagen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Freiburg eingesehen werden.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau – Insolvenzgericht
09.01.2025