Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Troya GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Troya GmbH am 08.01.2025 um 08:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Eckdaten des Verfahrens

  • Schuldnerin:
    Troya GmbH
    Adresse: Klosterstraße 4, 79877 Friedenweiler
    Vertreten durch: Martin Werner (Geschäftsführer)
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Thorben Schmidt
    Adresse: Klenkenreute 7, 78166 Donaueschingen
    Telefon: 0771 16292760
    Fax: 0771 16292769

Anordnung der Maßnahmen

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Untersagung von Zahlungen an die Schuldnerin
    Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Zwangsvollstreckung ausgesetzt
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, werden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  4. Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten.
    • Einziehung von Forderungen und Entgegennahme eingehender Gelder.
    • Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
  5. Betretungsrecht und Einsichtnahme
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und die Geschäftsbücher einzusehen.
  6. Verpflichtungen der Schuldnerin
    Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und diese auf Verlangen herauszugeben.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden:

  • Frist:
    Zwei Wochen
  • Einreichung:
    Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg, einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären.
  • Inhalt:
    Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
  • Hinweis:
    Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Details zur elektronischen Einreichung finden Sie unter www.ejustice-bw.de.

Hinweis zur Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Aktenzeichen: 58 IN 900/24
Amtsgericht Freiburg im Breisgau, 08.01.2025

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Sapi Commerce GmbH angeordnet

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die VL Computing GmbH angeordnet