Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Troya GmbH am 08.01.2025 um 08:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Eckdaten des Verfahrens
- Schuldnerin:
Troya GmbH
Adresse: Klosterstraße 4, 79877 Friedenweiler
Vertreten durch: Martin Werner (Geschäftsführer) - Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Thorben Schmidt
Adresse: Klenkenreute 7, 78166 Donaueschingen
Telefon: 0771 16292760
Fax: 0771 16292769
Anordnung der Maßnahmen
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Untersagung von Zahlungen an die Schuldnerin
Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Zwangsvollstreckung ausgesetzt
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, werden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten.
- Einziehung von Forderungen und Entgegennahme eingehender Gelder.
- Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
- Betretungsrecht und Einsichtnahme
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und die Geschäftsbücher einzusehen. - Verpflichtungen der Schuldnerin
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und diese auf Verlangen herauszugeben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden:
- Frist:
Zwei Wochen - Einreichung:
Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg, einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. - Inhalt:
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. - Hinweis:
Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Details zur elektronischen Einreichung finden Sie unter www.ejustice-bw.de.
Hinweis zur Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aktenzeichen: 58 IN 900/24
Amtsgericht Freiburg im Breisgau, 08.01.2025