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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Projektgesellschaft Neuendorfer Straße 75 mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36p IN 3297/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projektgesellschaft Neuendorfer Straße 75 mbH, mit Sitz in der Gustav-Freytag-Straße 5, 14193 Berlin, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 07. Januar 2025 um 14:30 Uhr gefasst.

Die Schuldnerin, die unter der Handelsregister-Nummer HRB 228558 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen ist und durch ihre Geschäftsführerin Ilona Stinska vertreten wird, sieht sich mit einer umfassenden Sicherungsmaßnahme konfrontiert, die ihr Verfügungsrecht über das Vermögen erheblich einschränkt.

Dr. Susanne Berner als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner ernannt. Die erfahrene Juristin wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern.

Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwalterin:

  • Anschrift: Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
  • Telefon/Fax/E-Mail: Auf Anfrage verfügbar

Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin

Mit der Anordnung des Gerichts dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Dies betrifft sämtliche Vermögenswerte, einschließlich Bankguthaben und Forderungen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Alle Gläubiger und Schuldner der Projektgesellschaft werden ausdrücklich angewiesen, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu leisten.

Weitere Schutzmaßnahmen

Zusätzlich hat das Amtsgericht angeordnet, dass sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügungen, untersagt werden. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen gestoppt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Dieser Beschluss entfaltet außerdem die Wirkungen nach § 240 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Gerichts können sowohl die Schuldnerin als auch deren Gläubiger binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen.

Fristberechnung und Einreichung der Beschwerde:

  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Einreichungsort: Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzureichen.

Zukünftige Schritte im Verfahren

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Lage der Projektgesellschaft Neuendorfer Straße 75 mbH zu analysieren und die Vermögenswerte zu sichern. Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner wird die wirtschaftliche Situation prüfen und dem Gericht mitteilen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind.

Die Gläubiger haben nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens einzuleiten, um die Rechte der Gläubiger zu wahren.

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