Aktenzeichen: 8 IN 198/24
Das Amtsgericht Reinbek hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KS Grundbesitz GmbH, mit Sitz in der Großen Straße 11, 22926 Ahrensburg, entscheidende Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Torben Käselow vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 13374 HL eingetragen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Am 08. Januar 2025 um 10:10 Uhr wurden zur Sicherung der Vermögenswerte und Vermeidung nachteiliger Veränderungen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag umfassende Maßnahmen beschlossen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Kölsch mit Kanzleisitz am Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern.Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Telefon: 040 432080-0
Telefax: 040 432080-400 - Zustimmungsvorbehalt:
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Drittschuldner werden ausdrücklich angewiesen, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten. - Einrichtung eines Sonderkontos:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu verwalten, um die Transparenz und Kontrolle über die finanziellen Vorgänge sicherzustellen.
Hintergrund der Anordnung
Die Maßnahmen wurden angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen der Gläubigerinteressen zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die Vermögenslage der Schuldnerin prüfen und dem Gericht eine Empfehlung hinsichtlich der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Reinbek, Parkallee 6, 21465 Reinbek einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung stattgefunden hat – mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Eine Beschwerde ist auch als elektronisches Dokument zulässig, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene qualifizierte elektronische Signatur trägt und über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. Details hierzu sind in der Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses aufgeführt.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt zur geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KS Grundbesitz GmbH erfolgt. Der vorläufige Verwalter wird nun prüfen, ob die finanziellen Mittel ausreichen, um das Verfahren zu eröffnen und die Gläubiger angemessen zu berücksichtigen.