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Vorläufige Insolvenzverwaltung für ELEMENT Insurance AG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36e IN 8660/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ELEMENT Insurance AG, mit Sitz in der Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Diese sollen eine Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährleisten.

Eckdaten zur Schuldnerin

Die ELEMENT Insurance AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 182671 eingetragen. Ziel der Maßnahmen ist es, eine nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Unternehmens zu verhindern und die Rechte der Gläubiger zu schützen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin.

Kontaktinformationen:

  • Telefon: wird auf Anfrage mitgeteilt.
  • Adresse: Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin

Gerichtlich angeordnete Maßnahmen

Das Gericht hat am 08. Januar 2025 um 12:00 Uhr folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Zwangsvollstreckung untersagt:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – werden untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Zustimmungsvorbehalt:
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen.
  3. Einrichtung eines Sonderkontos:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
  4. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  5. Auskunftsrecht:
    Die Schuldnerin führenden Kreditinstitute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über die Konten zu erteilen.
  6. Betretungs- und Nachforschungsrecht:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Er darf Einsicht in alle Bücher und Geschäftspapiere nehmen und diese bei Bedarf anfordern.
  7. Anordnung an Drittschuldner:
    Drittschuldner der ELEMENT Insurance AG dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Hinweis zur Einsichtnahme

Der Beschluss mit sämtlichen Details liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg aus.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg (Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin) einzureichen.

  • Fristbeginn:
    Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder – sofern keine Verkündung erfolgt ist – mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Erforderliche Angaben:
    Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Hinweis zum Datenschutz

Die Veröffentlichung der Anordnung erfolgt in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem und wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie Hinweise zu Ihren Rechten finden Sie auf der Website des Amtsgerichts oder auf Anfrage.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Berlin, 08. Januar 2025

View Comments (1) View Comments (1)
  1. Ich wurde wegen dieses Falles angeschrieben, weiß aber gar nicht, um welche Versicherung etc. es geht. Ich finde in meinen Unterlagen nichts mit Element Insurance AG. etc. An wen muss ich mich wenden, nicht das es sich um z bsp. Gebäudeversicherung etc, handelt und ich keinen Schutz mehr habe. Brauche dringend Hilfe. Wer kann mir da helfen ?

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