Dark Mode Light Mode
Vorläufige Insolvenzverwaltung für Troya GmbH angeordnet
Vorläufige Insolvenzverwaltung für die VL Computing GmbH angeordnet
Evening News

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die VL Computing GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hanau hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VL Computing GmbH am 08.01.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet.

Eckdaten des Verfahrens

  • Schuldnerin:
    VL Computing GmbH
    Adresse: Römerstraße 24, 63450 Hanau
    Vertreten durch: Vicky Kapur (Geschäftsführer)
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Alexander Jahn
    Adresse: Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau
    Telefon: 06181 916460
    Fax: 06181 9164640
    E-Mail: Verwaltung@jahninso.de
    Internet: www.kanzleizjr.de

Anordnung der Maßnahmen

Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Überwachung des Vermögens
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
  3. Schutz der Gläubigerinteressen
    Die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu erbringen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin oder den Gläubigern mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

  • Frist:
    Zwei Wochen
  • Einreichung:
    Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären.
  • Inhalt:
    Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
  • Hinweis:
    Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsmittel können jedoch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Hinweis zur Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Aktenzeichen: 70 IN 597/24
Amtsgericht Hanau, 08.01.2025

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Troya GmbH angeordnet

Next Post

Evening News