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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Stuttgarter Logistics Sen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 12 IN 496/24

Das Amtsgericht Esslingen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stuttgarter Logistics Sen GmbH, ansässig in der Rotenbergstraße 154, 70190 Stuttgart, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens getroffen. Die Geschäftsführung der Schuldnerin wird von Hamdi Dagdelen wahrgenommen.

Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse

Zur Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen wurde am 08. Januar 2025 um 09:45 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. In diesem Zuge wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Alle laufenden und geplanten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, werden mit sofortiger Wirkung untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
  2. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Der erfahrene Rechtsanwalt Rainer Tillmann, ansässig in der Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

    Kontakt:

Befugnisse des Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Rainer Tillmann übernimmt ab sofort folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • Zustimmungsrecht: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Kontoverwaltung: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sämtliche Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
  • Einzug von Geldern: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Darüber hinaus erhält der Insolvenzverwalter uneingeschränkte Einsicht in die Geschäftsräume, Bücher und Unterlagen der Schuldnerin, um eine gründliche Prüfung der Vermögensverhältnisse durchzuführen.

Handlungsanweisungen für Gläubiger und Schuldner

  1. Drittschuldner:
    Alle Zahlungen oder Leistungen an die Stuttgarter Logistics Sen GmbH dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Gläubiger und Vertragspartner werden hiermit auf die gesetzliche Verpflichtung hingewiesen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  2. Gläubiger:
    Gläubiger können sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, um ihre Forderungen geltend zu machen und weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Esslingen kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung.
  • Bei öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8, 73728 Esslingen, einzulegen. Alternativ kann die Beschwerde bei jedem anderen Amtsgericht erklärt werden, wobei sie rechtzeitig beim Amtsgericht Esslingen eingehen muss.

Ausblick

Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Vermögenswerte der Stuttgarter Logistics Sen GmbH. In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Rainer Tillmann prüfen, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ob alternative Lösungen möglich sind.

Amtsgericht Esslingen

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