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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Sapi Commerce GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Mainz am 07.01.2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Sapi Commerce GmbH angeordnet.

Eckdaten des Verfahrens

  • Schuldnerin:
    Sapi Commerce GmbH
    Adresse: Rheinstr. 43, 55116 Mainz
    Handelsregister: Amtsgericht Mainz, HRB 51660
    Vertreten durch: Marco Sapienza, Kleyerstr. 11, 60326 Frankfurt am Main (Geschäftsführer)
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Stephan Kallenberg
    Adresse: Backhaushohl 32, 55128 Mainz
    Telefon: 06131/146740
    Fax: 06131/1467420
    E-Mail: mainz@wktc-verwalter.de

Anordnung der Maßnahmen

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Zahlungsanweisung an Drittschuldner
    Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen an die Schuldnerin haben keine schuldbefreiende Wirkung.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden:

  • Beschwerdeberechtigung:
    • Die Schuldnerin (Antragstellerin)
    • Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.
  • Frist:
    Zwei Wochen
  • Einreichung:
    Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz, einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. Für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei dem genannten Gericht maßgeblich.
  • Inhalt der Beschwerde:
    Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Falls die Entscheidung nur teilweise angefochten wird, ist dies im Umfang zu bezeichnen.

Hinweis zur Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Datenschutzinformation

Die Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Website des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Anfrage wird die Datenschutzerklärung in Papierform bereitgestellt.

Aktenzeichen: 280 IN 237/24
Amtsgericht Mainz, 07.01.2025

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