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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Projektgesellschaft Haus von Beckerath mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Wiesbaden am 08.01.2025 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Projektgesellschaft Haus von Beckerath mbH angeordnet.

Eckdaten des Verfahrens

  • Schuldnerin:
    Projektgesellschaft Haus von Beckerath mbH
    Adresse: Zum Niederwald-Denkmal 2, 65385 Rüdesheim am Rhein
    Handelsregister: Amtsgericht Wiesbaden, HRB 32996
    Vertreten durch:

    1. Michael Horstmann (Geschäftsführer)
    2. Korosh Golkaramnay (Geschäftsführer)
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Michael Hirner
    Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner
    Adresse: Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden
    Telefon: 0611 / 1504-0
    Fax: 0611 / 1504-52
    E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de

Anordnung der Maßnahmen

Um das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern, hat das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Vorläufige Insolvenzverwaltung
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Hirner bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Forderungen und Außenständen.
  3. Zahlungsanweisung an Drittschuldner
    Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin haben keine schuldbefreiende Wirkung mehr.

Ziel der vorläufigen Maßnahmen

Die angeordneten Maßnahmen sollen die Vermögenswerte der Schuldnerin sichern und vor nachteiligen Veränderungen schützen. Gleichzeitig wird der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind und ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich.

  • Frist: Zwei Wochen
  • Einreichung:
    Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzulegen. Alternativ kann die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Es gilt das zuerst eingetretene Ereignis.

Hinweis zur Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Aktenzeichen: 10 IN 591/24
Amtsgericht Wiesbaden, 08.01.2025

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