Das Amtsgericht Reinbek hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HRE Immobilienservice GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Torben Käselow, eine wichtige Entscheidung getroffen.
Am 08. Januar 2025 um 14:40 Uhr wurde zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, mögliche nachteilige Veränderungen im Vermögen der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Details der Anordnung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorben Langhinrichs, ansässig in der Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, bestellt. Herr Langhinrichs ist unter der Telefonnummer 040 35006-188 und per Fax unter 040 35006-133 erreichbar.
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Anordnung.
Zudem sind Drittschuldner verpflichtet, ihre Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu erbringen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin sowie berechtigten Dritten die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht Reinbek (Parkallee 6, 21465 Reinbek) eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit deren Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Eine anwaltliche Mitwirkung ist für die Einlegung der Beschwerde nicht zwingend erforderlich.
Weitere Details zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen sowie zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVV) zu entnehmen.
Hinweis
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht