Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Fleißiges Lottchen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70 IN 616/24

Das Amtsgericht Hanau hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fleißiges Lottchen GmbH, ansässig in der Ostheimer Straße 29, 61130 Nidderau, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Entscheidung erging am 07. Januar 2025 um 16:00 Uhr.

Die Fleißiges Lottchen GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Nicole Ebert, sieht sich mit der vorläufigen Sicherung ihres Vermögens konfrontiert. Die Anordnung bedeutet, dass Verfügungen der Antragstellerin über das Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Rechtsanwalt Alexander Jahn als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, bestellt. Rechtsanwalt Jahn wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Fleißiges Lottchen GmbH zu überprüfen.

Die Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters lauten:

Anordnung für Schuldner der Fleißiges Lottchen GmbH

Die Schuldner der Antragstellerin werden durch den Beschluss aufgefordert, Zahlungen oder andere Leistungen ausschließlich unter Beachtung der angeordneten Verfügungsbeschränkung zu erbringen. Ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters dürfen keine Zahlungen mehr an die Fleißiges Lottchen GmbH geleistet werden. Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Forderungen einzuziehen und entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung: Möglichkeiten zur Beschwerde

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Hanau kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Fristberechnung und Einreichung der Beschwerde:

  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung.
  • Einreichungsort: Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, einzulegen.

Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung.

Form der Beschwerde:

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Ausblick auf das weitere Verfahren

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Fleißiges Lottchen GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen. Die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird nach Abschluss der Prüfungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ergehen.

Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass die vorhandenen Mittel der Schuldnerin nicht unkontrolliert verwendet werden, um die Rechte der Gläubiger zu wahren. Ob es zu einer regulären Insolvenzeröffnung kommt, hängt nun maßgeblich von den Ergebnissen der Überprüfung durch Rechtsanwalt Jahn ab.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der Leonardo Haus GmbH abgewiesen

Next Post

Insolvenzverfahren: Vorläufige Insolvenzverwaltung über die My Mexiko GmbH angeordnet