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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 50 IN 2/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Lindenallee 7 A, 31177 Harsum, wurde durch das Amtsgericht Hildesheim eine wichtige Entscheidung getroffen. Am 08. Januar 2025 um 11:51 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und die Grundlage für das weitere Verfahren zu schaffen.

Eckdaten zur Schuldnerin

Die Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Dammeyer Verwaltungs GmbH, vertreten. Geschäftsführerin der Verwaltungs-GmbH ist Simone Dammeyer. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRA 200018 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Thurm bestellt. Er ist bei der PLUTA Rechtsanwalts GmbH tätig, mit Sitz in der Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover.

Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Relevante Anordnungen des Gerichts

  1. Zustimmungsvorbehalt:
    Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Gläubigerinteressen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Forderungen:
    Drittschuldner werden aufgefordert, ausstehende Beträge nur noch unter Beachtung dieser Anordnung direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss mit allen Einzelheiten liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim aus.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim einzureichen (Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim).

Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder – sofern keine Verkündung erfolgt ist – mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Entscheidend ist das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Datenschutzhinweis

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DS-GVO sowie Ihre Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hildesheim unter:
www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de. Auf Wunsch wird Ihnen die Datenschutzerklärung auch zugesendet.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein entscheidender Schritt unternommen, um die finanziellen Verhältnisse der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG zu klären und ein mögliches Insolvenzverfahren vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und weitere Maßnahmen einleiten.

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