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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der FF Baustoffe Handels GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 666 IN 342/24 e

Das Amtsgericht Kassel hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FF Baustoffe Handels GmbH, ansässig in der Niedervellmarer Straße 8, 34128 Kassel, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Geschäftsführung der Schuldnerin wird durch Kevin Feller vertreten.

Hintergrund und Beschluss

Im Rahmen des Verfahrens, das am 08. Januar 2025 um 09:00 Uhr eingeleitet wurde, hat das Gericht entschieden, dass sämtliche Verfügungen der FF Baustoffe Handels GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der geordneten Abwicklung oder möglichen Rettung des Unternehmens.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Nowak LL.M. von der CURATOR AG bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Wilhelmshöher Allee 239, 34121 Kassel. Rechtsanwalt Nowak und sein Team stehen den Beteiligten unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Die vorläufige Insolvenzverwaltung umfasst folgende Aufgaben:

  1. Schutz und Erhalt der Insolvenzmasse: Sicherstellung, dass keine nachteiligen Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin eintreten.
  2. Einzug von Forderungen: Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  3. Prüfung der Verfahrenseröffnung: Feststellung, ob eine ausreichende Insolvenzmasse für die Durchführung des Hauptverfahrens vorhanden ist.

Wichtige Hinweise für Gläubiger

  • Gläubiger der FF Baustoffe Handels GmbH sind aufgefordert, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden, um Forderungen anzumelden oder sich über den Stand des Verfahrens zu informieren.
  • Schuldner der FF Baustoffe Handels GmbH dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Kassel kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder dessen Zustellung. Sollte eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung.

Beschwerden sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel, einzureichen. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, jedoch ausschließlich über sichere Übermittlungswege, wie beispielsweise das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Ausblick

Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt, um die finanzielle Situation der FF Baustoffe Handels GmbH zu klären. Rechtsanwalt Christoph Nowak wird in den kommenden Wochen prüfen, ob das Unternehmen saniert werden kann oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist.

Amtsgericht Kassel

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