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Insolvenzverfahren: Vorläufige Insolvenzverwaltung über die My Mexiko GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 389/24

Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der My Mexiko GmbH, Mexikoring 27, 22297 Hamburg, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss erging am 07. Januar 2025 um 13:59 Uhr.

Die My Mexiko GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 107836 eingetragen ist, steht derzeit führungslos da. Das Unternehmen war im Handel und Vertrieb von Möbeln, Lampen und Geschenkartikeln tätig.

Rechtsanwältin Jennie Best zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt. Mit der Übernahme dieser Rolle trägt sie die Verantwortung für die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Alle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse der Schuldnerin, einschließlich des Einzugs von Bankguthaben und Forderungen, gehen auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.

Kontakt der vorläufigen Insolvenzverwalterin:

  • Adresse: Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
  • Telefon: Auf Anfrage verfügbar
  • E-Mail: Auf Anfrage verfügbar

Verfügungsverbote und Anweisungen für Schuldner der My Mexiko GmbH

Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Jegliche Handlungen im Zusammenhang mit dem Vermögen der Gesellschaft sind der My Mexiko GmbH untersagt.

Zusätzlich wurden die Schuldner der My Mexiko GmbH ausdrücklich dazu aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Zwangsvollstreckung und Sicherungsmaßnahmen

Um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen, hat das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gestoppt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies schließt die Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung mit ein, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt.

Darüber hinaus entfaltet der Beschluss die Wirkungen, wie sie in § 240 der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt sind, wodurch weitere rechtliche Sicherungen greifen.

Ausblick auf das Verfahren

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der My Mexiko GmbH zu prüfen und das Vermögen der Gesellschaft vor weiteren Schäden zu bewahren. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Jennie Best wird nun untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und wie es um die finanzielle Lage der Gesellschaft bestellt ist.

In der nächsten Phase wird entschieden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ziel ist es, entweder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens oder eine mögliche Rettung durch Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.

Für die Gläubiger der My Mexiko GmbH ist dies eine wichtige Gelegenheit, ihre Ansprüche im Rahmen des Verfahrens geltend zu machen. Die Zusammenarbeit mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin Jennie Best wird dabei von entscheidender Bedeutung sein.

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