Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der limbiq system GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32595, ist eine bedeutende Entscheidung getroffen worden.
Die limbiq system GmbH, ansässig in der c/o startport GmbH, Philosophenweg 31 – 33, 47051 Duisburg, wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Oltmann aus Lingen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Das Amtsgericht Duisburg hat am 08. Januar 2025 um 12:21 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, die Vermögenslage der Schuldnerin zu sichern und weiteren nachteiligen Veränderungen entgegenzuwirken.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Nierkens, ansässig am Philosophenweg 21, 47051 Duisburg, bestellt.
Beschränkung der Verfügungsbefugnis
Der Schuldnerin wird untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen. Dies schließt auch die Einziehung von Außenständen ein (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
Maßnahmen für Drittschuldner
Den Schuldnern der limbiq system GmbH (Drittschuldnern) wird ausdrücklich untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen sie Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben der Schuldnerin sowie sonstige Forderungen einzuziehen. Außerdem ist er berechtigt, eingehende Gelder entgegenzunehmen und damit für die künftige Insolvenzmasse zu sichern.
Weiterer Ablauf
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Duisburg eingesehen werden.
Aktenzeichen: 620 IN 39/25
Amtsgericht Duisburg
08.01.2025