Aktenzeichen: 1508 IN 12215/24
Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CCN Insurance Services AG, ansässig in der Richard-Reitzner-Allee 1, 85540 Haar, am heutigen Tag eine entscheidende Maßnahme getroffen. Zur Sicherung des Unternehmensvermögens wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Details zur Schuldnerin
Die CCN Insurance Services AG, vertreten durch den Vorstand Cees Werff, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 133542 eingetragen. Das Unternehmen ist im Versicherungsdienstleistungssektor tätig und sah sich aufgrund wirtschaftlicher Herausforderungen gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke aus der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Kanzlei ist in der Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, ansässig und über folgende Kontaktwege erreichbar:
- Telefon: +49(89)25548700
- Telefax: +49(89)25548710
- E-Mail: muenchen@jaffe-rae.de
Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Regelung.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die Maßnahme dient dem Schutz des Vermögens der CCN Insurance Services AG und der Klärung, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich und sinnvoll ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichende Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens möglich ist.
Wichtige Hinweise für Gläubiger und Schuldner
- Drittschuldner sind aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Gläubiger können sich bei Fragen direkt an die Kanzlei Dr. Philip Heinke wenden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, jedoch nur über sichere Übermittlungswege wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Ausblick
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Möglichkeit zur Restrukturierung der CCN Insurance Services AG besteht oder das Unternehmen geordnet abgewickelt werden muss. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich zeitnah mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um Ansprüche geltend zu machen oder weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht