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Insolvenzantrag der Reisebüro Prenzlauer 200 GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36r IN 7884/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag der Reisebüro Prenzlauer 200 Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ehemals ansässig in der Prenzlauer Allee 200, 10405 Berlin, abgelehnt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch Beschluss vom 07. Januar 2025 aufgrund mangelnder Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft, die im Bereich der Touristik tätig war, wurde durch ihren Geschäftsführer Steffan Lux vertreten. Mit dieser Entscheidung endet der Insolvenzantrag, da die verfügbaren Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines geordneten Insolvenzverfahrens zu decken.

Was bedeutet „mangels Masse“?

Eine Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten und gegebenenfalls weitere Gläubigeransprüche zu bedienen. In solchen Fällen wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, da es wirtschaftlich nicht durchführbar ist. Für Gläubiger ist dies ein besonders schwerer Schlag, da sie in der Regel keine Möglichkeit mehr haben, ihre Forderungen geltend zu machen.

Rechtsmittel und Einsichtnahme

Der Beschluss des Insolvenzgerichts liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg zur Einsichtnahme bereit. Beteiligte, einschließlich der Gläubiger, können die Unterlagen dort einsehen, um die Entscheidung im Detail zu prüfen.

Gegen den Beschluss kann die Schuldnerin oder jede betroffene Partei sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen.

Fristberechnung und Einreichung der Beschwerde

Die Beschwerdefrist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung. Diese Zustellung kann durch Aufgabe zur Post oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

  • Zustellung per Post: Die Zustellung gilt als erfolgt drei Tage nach Aufgabe zur Post.
  • Öffentliche Bekanntmachung: Die Zustellung gilt zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag als bewirkt.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Alternativ ist eine Einreichung bei einem anderen Amtsgericht möglich, jedoch muss die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Charlottenburg eingehen, um wirksam zu sein.

Zukunft der Reisebüro Prenzlauer 200 GmbH

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet die Hoffnung auf ein geregeltes Verfahren zur Klärung der Schulden der Reisebüro Prenzlauer 200 GmbH. Der Beschluss signalisiert das wirtschaftliche Ende des Unternehmens, da keine ausreichenden Mittel zur Abwicklung des Verfahrens zur Verfügung stehen.

Die Reisebüro Prenzlauer 200 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 39542, war einst ein Akteur im Bereich Touristik. Doch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und fehlenden Mittel führten letztlich zu diesem drastischen Schritt.

Hinweis zur elektronischen Kommunikation

Beschwerden können auch elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen der elektronischen Kommunikation finden Sie unter justiz.de.

Das Amtsgericht Charlottenburg verweist auf die Wichtigkeit einer korrekten und fristgerechten Einreichung, um Rechtsmittel wirksam geltend zu machen.

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