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Insolvenzantrag der kwk immo network Verwaltungs-GmbH abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 15/24

Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat den Insolvenzantrag der kwk immo network Verwaltungs-GmbH, ansässig Am Käferhölzle 4/1, 79713 Bad Säckingen, durch Beschluss vom 02. Januar 2025 mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung stellt fest, dass die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die kwk immo network Verwaltungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 715728, wurde durch ihren Geschäftsführer Sven Geschke vertreten. Mit dieser Entscheidung endet das Verfahren, da keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um eine geregelte Abwicklung durchzuführen.

Hintergrund der Abweisung mangels Masse

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen über keine ausreichenden Vermögenswerte verfügt, um die Verfahrenskosten und mögliche Forderungen der Gläubiger zu decken. Dies ist ein schwerwiegender Schritt, da es für die betroffenen Gläubiger oft keine Möglichkeit mehr gibt, offene Forderungen einzutreiben.

Für die kwk immo network Verwaltungs-GmbH markiert diese Entscheidung das wirtschaftliche Ende, da das Unternehmen weder über ausreichend liquide Mittel noch verwertbare Vermögenswerte verfügt, um das Verfahren weiterzuführen.

Rechtsmittel und Frist zur Beschwerde

Betroffene Parteien, darunter auch die Schuldnerin selbst, haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen.

  • Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden.
  • Einreichungsort: Zuständig für die Einreichung ist das Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen.

Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung.

Fristbeginn und Einreichung der Beschwerde

Die Zustellung kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. Per Post: Die Zustellung gilt als erfolgt drei Tage nach Aufgabe zur Post.
  2. Durch öffentliche Bekanntmachung: Erfolgt die Zustellung über die Internetplattform www.insolvenzbekanntmachungen.de, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden. Alternativ ist eine Einreichung bei einem anderen Amtsgericht möglich, allerdings muss die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen eingehen, um wirksam zu sein.

Die Beschwerde sollte eine klare Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung

Beschwerden können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, müssen jedoch entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf www.ejustice-bw.de.

Zukunft der kwk immo network Verwaltungs-GmbH

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet die Hoffnung auf ein geregeltes Insolvenzverfahren, das den Gläubigern eine Chance auf Rückzahlung ihrer Forderungen gegeben hätte. Die Entscheidung markiert das endgültige wirtschaftliche Aus der kwk immo network Verwaltungs-GmbH.

Für Gläubiger bedeutet dies einen erheblichen Verlust, da keine geregelte Verwertung der Unternehmenswerte erfolgen wird. Es bleibt abzuwarten, ob mögliche individuelle rechtliche Schritte gegen die Gesellschaft oder deren Geschäftsführer Sven Geschke eingeleitet werden.

Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr die Notwendigkeit eines rechtzeitigen Krisenmanagements, um die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen frühzeitig abzuwenden.

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