Aktenzeichen: 4 IN 13/24
Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat den Antrag der kwk immo network GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen abgelehnt. Der Beschluss vom 02. Januar 2025 basiert auf der Feststellung, dass die Gesellschaft nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die kwk immo network GmbH & Co. KG, mit Sitz Am Käferhölzle 4/1, 79713 Bad Säckingen, wurde durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die kwk immo network Verwaltungs-GmbH, und deren Geschäftsführer Sven Geschke vertreten.
Was bedeutet die Abweisung mangels Masse?
Ein Insolvenzantrag wird mangels Masse abgewiesen, wenn die Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens – darunter Verwaltungs- und Verfahrenskosten – zu tragen. In diesem Fall erfolgt keine geregelte Insolvenzabwicklung, was bedeutet, dass Gläubiger ihre Ansprüche nicht über das Verfahren geltend machen können.
Für die kwk immo network GmbH & Co. KG und deren Gläubiger bedeutet dies das wirtschaftliche Ende der Gesellschaft. Für die betroffenen Gläubiger ist die Abweisung mangels Masse ein herber Verlust, da sie kaum Möglichkeiten haben, ihre Forderungen zu realisieren.
Rechtsmittel und Frist zur Beschwerde
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts steht die sofortige Beschwerde als Rechtsmittel zur Verfügung.
- Frist: Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingereicht werden.
- Einreichungsort: Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen, einzulegen.
Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit dessen Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Wird die Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zugestellt, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung zu laufen.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts erklärt werden. Alternativ ist eine Einreichung bei jedem anderen Amtsgericht möglich, allerdings muss die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen eingehen, um wirksam zu sein.
Elektronische Einreichung
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden, wie in den gesetzlichen Vorgaben unter www.ejustice-bw.de beschrieben.
Einsichtnahme in den Beschluss
Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen eingesehen werden. Betroffene Gläubiger und andere Beteiligte können die Unterlagen prüfen, um weitere Schritte zu planen.
Ausblick und Bedeutung
Die Abweisung des Insolvenzantrags markiert das offizielle Ende der kwk immo network GmbH & Co. KG als handlungsfähiges Unternehmen. Ohne ausreichende Insolvenzmasse bleibt eine geregelte Abwicklung aus, und Gläubiger müssen anderweitig versuchen, mögliche Ansprüche durchzusetzen – oft mit geringen Erfolgsaussichten.
Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht die Tragweite von Liquiditätsproblemen in kleinen und mittleren Unternehmen. Insbesondere im Immobiliensektor, in dem die kwk immo network GmbH & Co. KG tätig war, kann die Kombination aus finanziellen Engpässen und hohen Verbindlichkeiten schnell zur Handlungsunfähigkeit führen.
Betroffene Gläubiger sollten prüfen, ob weitere rechtliche Schritte möglich sind, um offene Forderungen zu sichern oder durchzusetzen.