Aktenzeichen: 82 IN 2/24
Das Amtsgericht Münster hat den Insolvenzantrag gegen die 3L Immobilien Management GmbH, Goldstraße 66, 48147 Münster, abgewiesen. Der Beschluss vom 07. Januar 2025 basiert auf der Feststellung, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die 3L Immobilien Management GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19693, wurde durch die Geschäftsführerin Frau Nina Roß, wohnhaft in Harkampsheide 23, 48291 Telgte, vertreten. Der Antrag wurde am 08. Januar 2024 von einer Gläubigerin gestellt, die die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt hatte.
Mangels Masse: Was bedeutet das?
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse ist ein drastischer Schritt. Er signalisiert, dass die Schuldnerin nicht über ausreichend Vermögenswerte verfügt, um die Verfahrenskosten – etwa für einen Insolvenzverwalter – zu finanzieren.
Für die betroffenen Gläubiger ist diese Entscheidung besonders hart, da keine geregelte Abwicklung des Vermögens stattfindet. Die 3L Immobilien Management GmbH steht damit vor dem faktischen wirtschaftlichen Ende. Gläubiger bleiben in der Regel auf ihren Forderungen sitzen und haben nur noch begrenzte rechtliche Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Münster liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereit. Gläubiger und andere Beteiligte können die Unterlagen dort einsehen, um sich über die Hintergründe der Entscheidung zu informieren.
Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einzulegen.
Fristberechnung und Einreichung der Beschwerde
Die Beschwerde muss entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erklärt werden. Sie kann auch bei einem anderen Amtsgericht abgegeben werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Münster eingehen, um wirksam zu sein.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit dessen Zustellung.
- Öffentliche Bekanntmachung: Wurde die Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zugestellt, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung zu laufen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Zukunftsaussichten für die 3L Immobilien Management GmbH
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist die Zukunft der 3L Immobilien Management GmbH ungewiss. Die Entscheidung bedeutet, dass keine geregelte Abwicklung durch ein Insolvenzverfahren erfolgen wird. Die Gesellschaft steht damit vor der wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit.
Für Gläubiger stellt die Abweisung mangels Masse einen erheblichen Verlust dar. Sie haben kaum noch Möglichkeiten, ihre offenen Forderungen durchzusetzen.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Münster unterstreicht die Bedeutung eines rechtzeitigen Krisenmanagements und zeigt die Konsequenzen auf, wenn ein Unternehmen nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.