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EDER Print Solutions GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 303 IN 11/25

Das Amtsgericht Chemnitz hat im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EDER Print Solutions GmbH, ansässig in der Ahornstraße 8, 09306 Erlau, wichtige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 30897 eingetragen ist, wird von Geschäftsführer Norbert Hettrich vertreten.

Rechtsanwalt Henry Girbig als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Mit Beschluss vom 07. Januar 2025 um 13:54 Uhr wurde Rechtsanwalt Henry Girbig, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Telefon: 0371 382260
  • Telefax: 0371 3822623

Verfügungsbeschränkungen angeordnet

Das Gericht hat beschlossen, dass Verfügungen der EDER Print Solutions GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dieser allgemeine Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO soll die Insolvenzmasse sichern und unrechtmäßige Vermögensverschiebungen verhindern.

Zudem gilt: Drittschuldner, die Forderungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen Zahlungen oder Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen. Eine direkte Leistung an die Schuldnerin ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz hinterlegt und steht den Beteiligten zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht darin, die wirtschaftliche Lage der EDER Print Solutions GmbH zu prüfen und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens festzustellen. Es wird erwartet, dass Herr Girbig in den kommenden Wochen auch Möglichkeiten einer Unternehmenssanierung oder einer geordneten Abwicklung bewertet.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten ihre Ansprüche frühzeitig geltend machen und sich über die weiteren Entwicklungen im Verfahren informieren.

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