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Vorsicht bei untergeschobenen Telefonverträgen: Verbraucherschutz warnt vor betrügerischen Maschen

maslme (CC0), Pixabay

In letzter Zeit häufen sich Berichte über dubiose Telefonanrufe, bei denen Verbraucher ungewollt Verträge für Nahrungsergänzungsmittel-Abos, Energieversorgungsleistungen oder andere Dienstleistungen aufgedrängt werden. Solche Anrufe sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verbraucherschutzorganisationen raten Betroffenen, wachsam zu bleiben und sich aktiv gegen diese Praxis zur Wehr zu setzen.

Wie funktionieren die betrügerischen Anrufe?

Die Anrufer treten oft selbstbewusst und professionell auf, geben sich gelegentlich als Mitarbeiter bekannter Unternehmen aus und verwenden aggressive Verkaufsmethoden. In vielen Fällen nutzen sie geschickt rhetorische Tricks, um Zustimmung zu angeblichen Angeboten zu erhalten. Häufig wird die Zustimmung zu einem Vertrag lediglich durch ein beiläufiges „Ja“ interpretiert, selbst wenn die Betroffenen sich nicht bewusst für einen Vertragsabschluss entschieden haben.

In anderen Fällen werden Verbraucher dazu gedrängt, persönliche Daten preiszugeben, die dann für den Abschluss eines Vertrages verwendet werden. Später erhalten die Betroffenen schriftliche Vertragsunterlagen oder Rechnungen, ohne jemals bewusst eingewilligt zu haben.

Rechte der Verbraucher

In Deutschland gelten strenge Vorgaben für telefonisch abgeschlossene Verträge. Grundsätzlich ist ein Vertrag nur gültig, wenn Verbraucher eine schriftliche Bestätigung erhalten, die sie aktiv akzeptieren. Das sogenannte „Widerrufsrecht“ gibt Betroffenen die Möglichkeit, binnen 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verträgen, die ohne Wissen oder Zustimmung abgeschlossen wurden, können Verbraucher außerdem auf die Nichtigkeit des Vertrags pochen.

Was tun, wenn man betroffen ist?

Widerruf einlegen: Sobald ein ungewollter Vertrag festgestellt wird, sollten Verbraucher schriftlich (per Einschreiben oder E-Mail) ihren Widerruf einlegen. Dabei ist es wichtig, den Vertragsinhalt genau zu beschreiben und eine klare Rücktrittserklärung abzugeben.

Dokumentation: Alle schriftlichen Unterlagen, E-Mails und Notizen zu den Anrufen sollten aufbewahrt werden. Diese können später als Beweismittel dienen.

Kontakt mit Verbraucherschutz: Betroffene können sich an Verbraucherzentralen wenden, die häufig kostenlose oder kostengünstige Rechtsberatung anbieten.

Telefonanbieter informieren: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Telefonnummer des Anrufers dem eigenen Telefonanbieter zu melden, um künftige Anrufe dieser Nummer zu blockieren.

Anzeige erstatten: Handelt es sich um wiederholte oder besonders aggressive Anrufe, können Betroffene die Polizei einschalten und Anzeige wegen unerlaubter Werbeanrufe oder Betrugs erstatten.

Wie kann man sich schützen?

Keine persönlichen Daten preisgeben: Am Telefon sollten keine Bankdaten, Adressen oder andere sensible Informationen genannt werden, wenn der Anruf nicht eindeutig legitim ist.
Kritisch hinterfragen: Seriöse Anbieter drängen Verbraucher nicht zu einer sofortigen Entscheidung. Im Zweifel sollte der Anruf beendet werden.
Sperrung unerwünschter Nummern: Viele Telefonanbieter und Apps bieten die Möglichkeit, unerwünschte Nummern zu blockieren.

Fazit

Die Praxis der untergeschobenen Telefonverträge ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch einen Missbrauch des Vertrauens der Verbraucher dar. Um sich vor finanziellen und rechtlichen Folgen zu schützen, ist es entscheidend, wachsam zu bleiben, sich über seine Rechte zu informieren und ungewollte Verträge konsequent zu widerrufen. Verbraucherschutzorganisationen und gesetzliche Regelungen stehen den Betroffenen zur Seite und bieten effektive Mittel, um gegen solche Machenschaften vorzugehen.

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