Aktenzeichen: IN 521/24
Am 07. Januar 2025, um 09:00 Uhr, hat das Amtsgericht Würzburg im Verfahren über den Antrag der regiosol Deutschland GmbH, mit Sitz in der Röntgenstraße 13, 97230 Estenfeld, die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 17166, wird von ihrem Geschäftsführer Schraud Louis vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Zur Sicherung des Unternehmensvermögens und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler aus Würzburg bestellt.
Die Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters lauten:
- Adresse: Hofstraße 3, 97070 Würzburg
- Telefon: +49 (931) 45 20 29 50
- Fax: +49 (931) 45 20 29 99
- E-Mail: wuerzburg@bendel-insolvenz.de
Herr Dr. Schädler hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu überprüfen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Wesentliche Maßnahmen im Überblick:
- Beschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
Verfügungen der regiosol Deutschland GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen, die ebenfalls der Zustimmung des Verwalters bedarf (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). - Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Abwicklung sicherzustellen. - Einsichtnahme in den Beschluss:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Würzburg eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin oder beteiligte Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, sofern keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 9 InsO im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und gilt als bewirkt, wenn nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss von der Beschwerdeführerin oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet und die angefochtene Entscheidung eindeutig benannt werden.
Hintergrund und Ausblick:
Die regiosol Deutschland GmbH sieht sich mit dieser Entscheidung in einer entscheidenden Phase ihrer wirtschaftlichen Zukunft. Als spezialisierter Anbieter (vermutlich in der Solartechnik oder Energiedienstleistung) wird das Unternehmen nun auf die Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter vorbereitet, der eine Bestandsaufnahme der Vermögens- und Schuldensituation vornehmen wird. Ziel ist es, die Grundlage für eine Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der geordneten Sicherung des Unternehmensvermögens. Der Ausgang des Verfahrens bleibt von den nächsten Schritten und der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten abhängig.
Amtsgericht Würzburg
07. Januar 2025