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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die GREENbimlabs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 92 IN 244/24

Das Amtsgericht Aachen hat am 06. Januar 2025, um 12:53 Uhr, im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GREENbimlabs GmbH, mit Sitz in der Jülicher Str. 72 a, 52070 Aachen, eine wegweisende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22306 und gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stanimira Markova, sieht sich mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung konfrontiert. Das Unternehmen ist auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Softwareprodukten spezialisiert.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Kristina Wessing, wohnhaft Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen, bestellt. Mit dieser Entscheidung gehen wichtige rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen einher, die sowohl das Handeln der Schuldnerin als auch ihrer Gläubiger und Vertragspartner betreffen.

Wesentliche Anordnungen im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung:

  • Beschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin: Verfügungen über Vermögensgegenstände der GREENbimlabs GmbH sind nur noch mit der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies sichert die ordnungsgemäße Verwaltung und den Schutz des Unternehmensvermögens (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Gesellschaft (Drittschuldnern) ist es untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die GREENbimlabs GmbH zu leisten. Gleichzeitig wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Einschränkungen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wie beispielsweise die Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, sofern nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit diesen Maßnahmen wird die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens gesichert, während gleichzeitig die Interessen der Gläubiger geschützt werden sollen. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, eine geordnete Vermögensübersicht zu erstellen und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die GREENbimlabs GmbH, deren weitere Zukunft maßgeblich von den Ergebnissen der kommenden Wochen und der Zusammenarbeit aller Beteiligten abhängen wird.

Amtsgericht Aachen
06. Januar 2025

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