Aktenzeichen: 63 IN 416/24
Amtsgericht Cottbus, 07.01.2025, 10:10 Uhr
Im Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wankel Super Tec GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 6857 CB, hat das Amtsgericht Cottbus eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen, mit Sitz in der Burger Chaussee 20, 03044 Cottbus, ist im Bereich der Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Motoren tätig. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Dr. Holger Hanisch, wohnhaft in der Frankenstraße 65, 41462 Neuss, vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Wulsten, Rudolf-Breitscheid-Straße 33, 14482 Potsdam.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Wulsten übernimmt gemäß §§ 21, 22 InsO die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Sein Hauptziel ist es, die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die finanzielle Lage der Wankel Super Tec GmbH zu prüfen, um die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu klären.
Auswirkungen auf die Schuldnerin
- Eingeschränkte Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Wankel Super Tec GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Prüfung der Vermögensverhältnisse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bewerten, insbesondere ob genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. - Gläubigerrechte:
Gläubiger und andere Beteiligte können sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen zu melden oder Auskünfte über das Verfahren zu erhalten.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung des Unternehmens vorzubereiten. Es wird geprüft, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für eine Insolvenzeröffnung erfüllt und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Cottbus einen wichtigen Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der Wankel Super Tec GmbH eingeleitet. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird oder alternative Lösungen gefunden werden können.
Betroffene Gläubiger und Beteiligte sollten zeitnah Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.