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Vorläufige Insolvenzverwaltung der RS System GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36 IN 92/24 -4
Amtsgericht Hameln, 07.01.2025, 08:55 Uhr

Das Amtsgericht Hameln hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der RS System GmbH, Gärtnerweg 32, 31840 Hessisch Oldendorf (HRB 223196, Amtsgericht Hannover), die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch seinen Geschäftsführer Roland Schmidt vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover.

Kontakt:

Maßnahmen und Anordnungen

  1. Beschränkung der Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
    Verfügungen der RS System GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse und der Verhinderung nachteiliger Veränderungen (§ 21 InsO).
  2. Einschränkungen für Schuldner der Antragstellerin:
    Drittschuldner der RS System GmbH – also Personen oder Unternehmen, die der GmbH noch etwas schulden – werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Damit ist sichergestellt, dass Forderungen der Antragstellerin ausschließlich in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter beglichen werden.
  3. Prüfung der Vermögenslage:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu überprüfen, insbesondere die Frage zu klären, ob das vorhandene Vermögen die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens decken kann.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde eingerichtet, um das Vermögen der RS System GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren. Dies ermöglicht dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Vermögenswerte zu überwachen, Einnahmen zu kontrollieren und mögliche Risiken für die Insolvenzmasse zu minimieren.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Hameln kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln, einzureichen.
  • Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, dessen Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist von der Antragstellerin oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und sollte begründet werden. Außerdem können Gläubiger die Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 anfechten möchten.

Hinweis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Insolvenzverfahrens können auf der Website des Amtsgerichts Hameln (www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de) oder direkt beim Amtsgericht Hameln erfragt werden.


Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden wichtige Schritte unternommen, um das Vermögen der RS System GmbH zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Verfahren regulär eröffnet wird oder alternative Lösungen für die finanzielle Situation des Unternehmens gefunden werden können.

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