Aktenzeichen: 1 IN 128/24
Amtsgericht Villingen-Schwenningen, 07.01.2025, 12:15 Uhr
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Friedrich Bergler GmbH Federn und Feinmechanik, mit Sitz Steinkirchring 50, 78056 Villingen-Schwenningen (HRB 601487, Amtsgericht Freiburg), eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Christian Reith vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger
Villinger Straße 18, 78054 Villingen-Schwenningen
Kontakt:
- Telefon: 07720 9949576
Maßnahmen und Anordnungen
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zwangsvollstreckungen untersagt:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Verwaltung der Finanzen:
- Die Schuldnerin darf weder über ihre Bankkonten noch über Außenstände verfügen.
- Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankguthaben und Forderungen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Sicherung der Insolvenzmasse:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen eigenen Namen in seiner Funktion als Insolvenzverwalter zu eröffnen und zu führen.
- Kreditinstitute der Schuldnerin sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über die Konten zu erteilen.
- Pflichten der Schuldnerin:
- Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und diese auf Verlangen herauszugeben.
- Sie ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle relevanten Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
- Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich als Sachverständiger beauftragt, folgende Punkte zu prüfen:- Ob ein Eröffnungsgrund nach der Rechtsform der Schuldnerin vorliegt.
- Welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die Maßnahmen sollen die Insolvenzmasse der Friedrich Bergler GmbH sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird insbesondere prüfen, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden:
- Beschwerdeberechtigt: Die Schuldnerin oder Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
- Ort der Einlegung: Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen.
- Form: Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Hinweis zur elektronischen Einreichung
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist jedoch nicht zulässig. Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich unter: www.ejustice-bw.de.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wurde ein zentraler Schritt zur Sicherung und Klärung der finanziellen Lage der Friedrich Bergler GmbH unternommen. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder alternative Maßnahmen gefunden werden können. Beteiligte Gläubiger sollten zeitnah Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um weitere Informationen zu erhalten oder Forderungen anzumelden.