Aktenzeichen: 1542 IN 12245/24
Amtsgericht München, 07.01.2025, 11:00 Uhr
Das Amtsgericht München hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der FMS Montagetechnik GmbH, mit Sitz Junkersstraße 1, 82178 Puchheim, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 76651 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Jörg Michael Mehltretter vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Michael George
Landsberger Straße 191, 80687 München
Kontakt:
- Telefon: +49 (89) 212 314-0
- Fax: +49 (89) 212 314-30
Maßnahmen und Anordnungen
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der FMS Montagetechnik GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Sicherung der Insolvenzmasse:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen.
- Forderungen der Schuldnerin dürfen nur noch auf ein vom Insolvenzverwalter eingerichtetes Treuhandkonto (Insolvenzsonderkonto) eingezogen werden.
- Regelung für Drittschuldner:
Drittschuldner (z. B. Kunden der FMS Montagetechnik GmbH) dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt ausdrücklich einer Zahlung an die Schuldnerin zu. - Verwaltung von Kassenguthaben:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Kassenguthaben der Schuldnerin einzuziehen und auf ein Verfahrenskonto zu überführen.
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Verbindlichkeiten für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes zu Lasten der späteren Insolvenzmasse bis zu einer Höhe von 12.000 Euro einzugehen. Diese Regelung betrifft insbesondere Zinsen und Bearbeitungsentgelte.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um die Insolvenzmasse der FMS Montagetechnik GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Wer ist beschwerdeberechtigt?
Die Schuldnerin (FMS Montagetechnik GmbH) kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen.
Frist:
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen.
Ort der Einreichung:
Amtsgericht München
Pacellistraße 5, 80333 München
Fristbeginn:
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wurde, mit deren Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Form der Einlegung:
Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München eingelegt werden. Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Elektronische Einreichung
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt hierfür jedoch nicht. Die Einreichung muss:
- Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder
- Über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen (z. B. über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)).
Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen und sicheren Übermittlungswegen finden sich unter www.justiz.de.
Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München eingesehen werden.
Fazit
Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Michael George als vorläufigem Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht München wichtige Schritte zur Sicherung der Vermögenswerte der FMS Montagetechnik GmbH eingeleitet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Klärung der Vermögensverhältnisse und der Vorbereitung einer möglichen Insolvenzeröffnung.
Gläubiger und andere Beteiligte sollten zeitnah Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um Forderungen anzumelden oder weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.