Aktenzeichen: 11 IN 1/25
Amtsgericht Betzdorf, 07.01.2025, 14:35 Uhr
Das Amtsgericht Betzdorf hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der bda-tec GmbH, mit Sitz Alte Poststraße 1, 57581 Katzwinkel, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter der Nummer HRB 28233 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Frieder Breuing, wohnhaft in Nümbrecht, vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
Kontakt:
- Telefon: 02741-9340-0
- Fax: 02741-9340-22
Maßnahmen und Anordnungen
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der bda-tec GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsanordnung für Drittschuldner:
Schuldner der bda-tec GmbH (z. B. Kunden mit offenen Rechnungen) werden angewiesen, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. - Prüfung der Vermögenslage:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und zu prüfen, ob die Vermögenswerte der bda-tec GmbH ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). - Sicherung der Insolvenzmasse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt:- Bankguthaben und Forderungen der bda-tec GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen, um die Insolvenzmasse zu sichern.
- Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, zur Auskunftserteilung über Vermögensstände zu verpflichten.
- Einsicht und Kontrolle:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der bda-tec GmbH zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Antragstellerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der bda-tec GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage der Schuldnerin analysieren und prüfen, ob die Vermögenswerte ausreichen, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden:
- Beschwerdeberechtigt: Die bda-tec GmbH oder Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
- Ort der Einlegung: Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf.
- Form: Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.
Hinweis zur Einsichtnahme und Datenschutz
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Datenschutzhinweis: Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Insolvenzverfahrens und zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Betzdorf: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch werden die Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Betzdorf wichtige Schritte zur Sicherung und Prüfung der Vermögenslage der bda-tec GmbH eingeleitet. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder alternative Maßnahmen zur Rettung des Unternehmens gefunden werden können. Gläubiger sollten zeitnah Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um Forderungen anzumelden oder weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.