Aktenzeichen: 7a IN 110/24
Amtsgericht Wittlich, 03.01.2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäumler GmbH & Co. KG, einem Automatenaufstellungs- und Servicebetrieb mit Sitz in der Bahnhofstraße 37, 54518 Binsfeld (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRA 41286), hat das Amtsgericht Wittlich am 03. Januar 2025 eine weitreichende Entscheidung getroffen.
Um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern, wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Damit unterliegt die Bäumler GmbH & Co. KG nun strengen insolvenzrechtlichen Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass keine unkontrollierten Verfügungen über Unternehmensvermögen erfolgen können.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eva Meyer bestellt. Sie ist Teil der renommierten Kanzlei Prof. Dr. Dr. Schmidt Insolvenzverwalter, ansässig in der Kornmarkt 4, 54290 Trier. Für Rückfragen und Anfragen stehen die Telefonnummer 0651/1708300 sowie die Faxnummer 0651/170830120 zur Verfügung.
Rechtsanwältin Eva Meyer übernimmt mit dieser Bestellung die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Antragstellerin, sowie für die Klärung der finanziellen Situation des Unternehmens im Hinblick auf eine mögliche Insolvenzeröffnung.
Einschränkungen für die Antragstellerin
Ab sofort sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies betrifft sämtliche Transaktionen, die das Unternehmensvermögen berühren, und soll verhindern, dass Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen oder abgewendet werden.
Bedeutung der Maßnahme
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wesentlicher Schritt, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine geordnete Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bäumler GmbH & Co. KG zu gewährleisten. Ob das Verfahren letztlich in die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens mündet oder andere Lösungen gefunden werden können, hängt von den Ergebnissen der Prüfung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ab.
Fazit
Mit der Einsetzung von Rechtsanwältin Eva Meyer und den beschlossenen Maßnahmen zeigt das Amtsgericht Wittlich, dass es um eine geordnete und transparente Bearbeitung des Insolvenzantragsverfahrens bemüht ist. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob eine Unternehmenssanierung möglich ist oder eine Liquidation unumgänglich wird.