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Vorläufige Insolvenzverwaltung der Argos GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70 IN 574/24
Amtsgericht Hanau, 05.01.2025, 15:30 Uhr

Das Amtsgericht Hanau hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Argos GmbH, mit Sitz Karl-Eidmann-Straße 14, 63486 Bruchköbel, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Entgkar Mntivanov vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Timm Hartwich
Semper Fidelis Rechtsanwälte Hartwich & Partner mbH
August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main

Kontakt:

Maßnahmen und Anordnungen

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Argos GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Prüfung der Vermögenslage:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Argos GmbH zu überprüfen und sicherzustellen, dass das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen geschützt wird.
  3. Überwachung und Verwaltung:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über Bankguthaben und Außenstände der Schuldnerin.
    • Gläubiger der Argos GmbH (Drittschuldner) werden angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  4. Sicherung der Insolvenzmasse:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt:

    • Sonderkonten auf den Namen der Argos GmbH oder auf seinen eigenen Namen in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter zu eröffnen.
    • Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
  5. Zugang zu Unterlagen und Geschäftsräumen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Argos GmbH zu betreten, Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und diese einzuziehen.
    • Die Argos GmbH ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Klärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Insolvenzmasse der Argos GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Rechtsanwalt Timm Hartwich wird prüfen, ob die finanziellen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erfüllt sind.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden:

  • Beschwerdeberechtigt: Die Argos GmbH oder Gläubiger, die die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
  • Ort der Einlegung: Amtsgericht Hanau.
  • Form: Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Einsichtnahme in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hanau eingesehen werden.

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Timm Hartwich als vorläufigem Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Hanau Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Situation der Argos GmbH eingeleitet. Gläubiger und andere Beteiligte sollten zeitnah Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen, um Forderungen anzumelden oder weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.

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