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Vorläufige Insolvenzverwaltung der Andrebar UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 263/24
Amtsgericht Wolfratshausen, 07.01.2025, 14:00 Uhr

Das Amtsgericht Wolfratshausen hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Andrebar UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz Seestraße 43, 83700 Rottach-Egern, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 188860 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Irina Kargesmeier vertreten.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Birgitt Breiter
Marktplatz 18, 83607 Holzkirchen

Kontakt:

Maßnahmen und Anordnungen

  1. Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
    Verfügungen der Andrebar UG über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
    Diese Beschränkung gilt auch für die Einziehung von Forderungen und Außenständen der Schuldnerin.
  2. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    • Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.
    • Sie prüft, ob die finanziellen Mittel der Andrebar UG ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
  3. Überwachung und Verwaltung der Finanzen:
    • Außenstände und Forderungen der Schuldnerin dürfen nur noch von der vorläufigen Insolvenzverwalterin eingezogen werden.
    • Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese Konten zu verfügen, um die Insolvenzmasse zu sichern.
  4. Pflichten der Schuldnerin:
    • Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren.
    • Auf Verlangen sind diese Unterlagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung zu stellen.
    • Die Schuldnerin muss alle erforderlichen Auskünfte erteilen, die zur Klärung der Vermögensverhältnisse und zur Sicherung der Insolvenzmasse notwendig sind.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden:

  • Beschwerdeberechtigt: Die Schuldnerin sowie Gläubiger, die die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
  • Ort der Einlegung: Amtsgericht Wolfratshausen, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen.
  • Form: Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Weitere Informationen zu den technischen Rahmenbedingungen und sicheren Übermittlungswegen finden Sie unter: www.justiz.de.

Hinweis zur Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wolfratshausen eingesehen werden.

Mit der Bestellung von Rechtsanwältin Birgitt Breiter als vorläufiger Insolvenzverwalterin hat das Amtsgericht Wolfratshausen Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Andrebar UG eingeleitet. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere Lösungen zur Sanierung des Unternehmens gefunden werden können. Gläubiger und andere Beteiligte sollten Kontakt zur vorläufigen Insolvenzverwalterin aufnehmen, um Forderungen anzumelden oder weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.

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