Aktenzeichen: 500 IN 1/25
Amtsgericht Düsseldorf, 07.01.2025
Am 07. Januar 2025 um 12:03 Uhr hat das Amtsgericht Düsseldorf im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 4 families GmbH eine wegweisende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 104147 und ansässig in der Kaistraße 4a, 40221 Düsseldorf, wird durch ihre Geschäftsführerin, Frau Franziska Kroll, vertreten. Nun steht sie unter vorläufiger insolvenzrechtlicher Verwaltung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, mit Kanzleisitz in der Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf, bestellt. Die Entscheidung erfolgte gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) und bringt umfassende Maßnahmen mit sich, die der Sicherung des Unternehmensvermögens dienen sollen.
Maßnahmen und Anordnungen im Überblick:
- Einschränkung der Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Künftige Verfügungen der 4 families GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle des Insolvenzverwalters entzogen oder unrechtmäßig verwendet werden. - Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner:
Den Schuldnern der 4 families GmbH – also Drittschuldnern – ist es ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist Rechtsanwalt Kreplin als vorläufiger Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen:
Zwangsvollstreckungen und ähnliche Maßnahmen gegen die 4 families GmbH werden, mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen, untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsverfahren werden vorläufig gestoppt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung für die Beteiligten:
Die Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters stellt einen zentralen Schritt dar, um die finanziellen Verhältnisse der 4 families GmbH zu klären und eine mögliche Grundlage für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen. Die ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Gläubigerinteressen zu schützen und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung des Unternehmens zu gewährleisten.
Fazit:
Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Georg F. Kreplin und den dazugehörigen Anordnungen übernimmt das Amtsgericht Düsseldorf eine aktive Rolle im Sicherungsprozess des Vermögens der 4 families GmbH. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es gelingt, eine Insolvenzordnung zu schaffen, die den Gläubigern und möglicherweise auch einer Fortführung des Unternehmens gerecht wird.