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Insolvenzantragsverfahren über die Acapulco Systemgastronomie GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 904 IN 636/24 – 1 –
Amtsgericht Hannover, 07.01.2025

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Acapulco Systemgastronomie GmbH & Co. KG, mit Sitz Nicolaistraße 3, 30159 Hannover (HRA 203278, Amtsgericht Hannover), wurde ein Beschluss gefasst.

Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Acapulco Systemgastronomie Verwaltungs-GmbH, die wiederum durch den Geschäftsführer Mostafa Baker (Vahrenwalder Straße 18, 30165 Hannover) vertreten wird.

Einsichtnahme in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Wer ist beschwerdeberechtigt?
Die Antragsgegnerin (Acapulco Systemgastronomie GmbH & Co. KG) kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen, soweit sie durch die Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigt wird.

Frist:
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen.

Ort der Einreichung:
Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung

  • Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
  • Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
  • Postfach: 2 27, 30002 Hannover
  • Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1166698277712-000010167

Fristbeginn:
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Form der Einlegung:
Die Beschwerde kann wie folgt eingereicht werden:

  1. Schriftlich: Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Hannover.
  2. Mündlich: Erklärung der Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts (die Frist ist nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Hannover eingeht).

Anforderungen an die Beschwerde:

  • Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
  • Sie muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird.
  • Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.
  • Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Gegenstandswertfestsetzung

Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache eine Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.

Hinweis zur elektronischen Kommunikation

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Weitere Informationen dazu sind über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf der Website der Justiz Niedersachsen abrufbar.

Fazit

Das Amtsgericht Hannover hat einen Beschluss im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Acapulco Systemgastronomie GmbH & Co. KG gefasst. Beteiligte sollten den vollständigen Beschluss bei der Geschäftsstelle des Gerichts einsehen, um weitere Details zum Verfahren zu erhalten. Rechtsmittel können innerhalb der genannten Fristen und unter Beachtung der oben beschriebenen Vorgaben eingelegt werden.

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