Aktenzeichen: 56 IN 664/24
Amtsgericht Heidelberg, 03.01.2025
Das Amtsgericht Heidelberg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der What Peak International GmbH, Tullastraße 4, 69126 Heidelberg (HRB 737464, Amtsgericht Mannheim), einen weiteren Beschluss gefasst. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Murat Catakli vertreten.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Die mit Beschluss vom 19.12.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO wurden am 03.01.2025 aufgehoben. Damit entfallen alle zuvor ergriffenen Maßnahmen, die zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden waren.
Bedeutung der Entscheidung
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen signalisiert das Insolvenzgericht, dass die Voraussetzungen für die Fortführung dieser Maßnahmen nicht mehr gegeben sind. Dies könnte darauf hindeuten, dass entweder:
- Der Insolvenzantrag zurückgezogen wurde,
- Das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, etwa mangels Masse oder weil der Antrag unzulässig war, oder
- Das Verfahren auf andere Weise abgeschlossen wurde.
Weiteres Vorgehen
Die genauen Hintergründe der Entscheidung lassen sich aus dem vollständigen Beschluss entnehmen, der in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg eingesehen werden kann. Sollte der Insolvenzantrag zurückgezogen oder abgewiesen worden sein, hat dies zur Folge, dass das Unternehmen nicht mehr unter Insolvenzschutz steht und keine weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse ergriffen werden.
Für Gläubiger oder andere Beteiligte bleibt es wichtig, sich bei Unsicherheiten direkt mit dem Insolvenzgericht oder der Schuldnerin in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.
Diese Entscheidung stellt einen Einschnitt im Verfahren dar und weist darauf hin, dass das Insolvenzverfahren möglicherweise nicht eröffnet wird. Das genaue Schicksal der What Peak International GmbH wird in den kommenden Tagen oder Wochen geklärt werden.