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Vorläufige Insolvenzverwaltung der Wheelscompany GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 77/24 – Amtsgericht Walsrode

Das Amtsgericht Walsrode hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wheelscompany GmbH, Carl-von-Linde-Straße 6, 27367 Sottrum, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidung erging am 06. Januar 2025 um 10:30 Uhr.
Details zum Unternehmen

Die Wheelscompany GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter der Nummer HRB 207941, wird von den beiden Geschäftsführern Niklas Klein und Stefan Klein, wohnhaft in Heiderweg 3, 40489 Düsseldorf, vertreten.

Das Unternehmen sieht sich offenbar mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, sodass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt wurde.

Beschlüsse des Gerichts

Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berislav Tunjasevic, Friedrich-Vorwerk-Straße 13-15, 21255 Tostedt, bestellt.
Kontaktinformationen:
Telefon: 04182 70895-47
Fax: 04182 70895-49
E-Mail: tunjasevic@tunjasevic

Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Antragstellerin:
Verfügungen über das Vermögen der Wheelscompany GmbH dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Anordnung an die Schuldner der Antragstellerin:
Die Schuldner der Wheelscompany GmbH werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnungen des Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung
Wer kann Beschwerde einlegen?

Die Antragstellerin selbst kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung [EU] 2015/848) rügen möchten.

Frist zur Einlegung der Beschwerde:

Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses eingelegt werden.
Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach zwei Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung.

Wo ist die Beschwerde einzulegen?

Amtsgericht Walsrode
Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101

Wie ist die Beschwerde einzureichen?

Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
Die Beschwerdeschrift muss folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird (ggf. mit Angabe, ob die Entscheidung nur teilweise angefochten wird).

Einsicht des vollständigen Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Walsrode eingesehen werden.

Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die Wheelscompany GmbH ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Berislav Tunjasevic, wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und feststellen, ob eine ausreichende Insolvenzmasse für die Verfahrenskosten vorhanden ist. Zudem obliegt ihm die Aufgabe, eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Hinweis an Gläubiger und Schuldner:
Gläubiger und Schuldner der Wheelscompany GmbH werden aufgefordert, sich strikt an die Anordnungen des Gerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters zu halten.

Aktenzeichen: 11 IN 77/24
Amtsgericht Walsrode, 06.01.2025

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