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Vorläufige Insolvenzverwaltung der TMR Spedition und Logistik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 32 IN 1/25 – Amtsgericht Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 06. Januar 2025, um 11:47 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TMR Spedition und Logistik GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Details zur Schuldnerin

Die TMR Spedition und Logistik GmbH, mit Sitz in der Jülicher Straße 14, 41812 Erkelenz, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 19278 eingetragen.

Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Michael Rockel, wohnhaft in der Kirchstraße 37, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten.

Beschlüsse des Gerichts

1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul bestellt.

  • Adresse: Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
  • Telefon: (nicht im Beschluss angegeben, Kontakt über die Kanzlei möglich)

Dr. Paul übernimmt die Verantwortung für die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und die Überwachung der geschäftlichen Aktivitäten im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens.

2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:

  • Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

3. Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Eingehende Gelder und Bankguthaben werden zur Sicherung der Insolvenzmasse auf ein Insolvenzsonderkonto eingezahlt.

4. Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens:

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt.

    • Bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
    • Ausgenommen von dieser Regelung sind Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.

5. Anordnung an Drittschuldner:

  • Den Schuldnern der TMR Spedition und Logistik GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
  • Leistungen dürfen nur noch unter Beachtung der Anordnungen des Gerichts an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul übernimmt als vorläufiger Insolvenzverwalter die Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin. Zu seinen Aufgaben gehören:

  1. Sicherung und Erhalt der Insolvenzmasse:
    • Schutz der Vermögenswerte vor nachteiligen Veränderungen.
  2. Prüfung der wirtschaftlichen Lage:
    • Ermittlung, ob ein Insolvenzgrund (z. B. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt.
    • Prüfung, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
  3. Verwaltung der Finanzen:
    • Einzug von Forderungen und Verwaltung von Bankguthaben.
    • Einrichtung und Verwaltung von Insolvenzsonderkonten.
  4. Berichtspflichten:
    • Erstellung eines Gutachtens zur finanziellen Lage der TMR Spedition und Logistik GmbH.
    • Empfehlung an das Gericht, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte.

Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner

  • Zahlungen:
    Gläubiger und Geschäftspartner der TMR Spedition und Logistik GmbH werden ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten.

    • Alle Zahlungen und Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  • Kontaktaufnahme:
    Für Rückfragen und weitere Informationen steht der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Uwe Paul als Ansprechpartner zur Verfügung.

Rechtsmittelbelehrung

Wer kann Beschwerde einlegen?

  • Die Schuldnerin selbst kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
  • Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Hauptinsolvenzverfahrens (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung [EU] 2015/848) anzweifeln möchten.

Frist zur Einlegung der Beschwerde:

  • Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses eingelegt werden.
  • Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach zwei Tagen ab Veröffentlichung.

Einreichung:

  • Amtsgericht Mönchengladbach
    Adresse: (im Beschluss nicht explizit genannt, weitere Angaben auf Anfrage)

Wie ist die Beschwerde einzureichen?

  • Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
  • Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und von der beschwerdeführenden Partei unterzeichnet sein.

Einsicht des Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach eingesehen werden.

Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt im Verfahren dar. Ziel ist es, die Vermögenswerte der TMR Spedition und Logistik GmbH zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Aktenzeichen: 32 IN 1/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 06.01.2025

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