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Vorläufige Insolvenzverwaltung der set&more GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 74 IN 151/24 GOE – Amtsgericht Göttingen

Das Amtsgericht Göttingen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der set&more GmbH, ansässig in der Am Fuchsberg 16, 37077 Göttingen, durch Beschluss vom 03. Januar 2025 um 09:01 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Details zum Unternehmen

Die set&more GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter der Nummer HRB 200900, wird durch ihren Geschäftsführer Ralf-Günter Rodemann vertreten. Das Unternehmen sieht sich offenbar mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Anordnungen des Gerichts

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Göttingen folgende Maßnahmen beschlossen:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Johannes Franke bestellt.
Adresse: Gneisenaustraße 4, 30175 Hannover
Telefon: 0511/768011-0
Fax: 0511/768011-17
E-Mail: kanzlei@franke-rechtsanwaelte.de

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der Antragstellerin ist insbesondere untersagt:
Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder zu belasten.
Ansprüche abzutreten.
Forderungen einzuziehen.
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr verrechnen.

Anweisung an Schuldner der Antragstellerin:
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnung des Gerichts zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Antragstellerin werden untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände oder vor Erlass dieses Beschlusses gepfändete Arbeitseinkommen der Antragstellerin.

Ausblick und Bedeutung

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Johannes Franke, übernimmt dieser die Kontrolle über die wirtschaftlichen und rechtlichen Aktivitäten der set&more GmbH. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu prüfen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem bewerten, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Darüber hinaus obliegt es ihm, erste Maßnahmen zur Klärung der Vermögensverhältnisse und Gläubigeransprüche zu ergreifen.

Wichtige Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner

Zahlungen:
Gläubiger, Schuldner und Geschäftspartner der set&more GmbH werden ausdrücklich aufgefordert, keine Zahlungen oder Leistungen mehr direkt an das Unternehmen zu erbringen. Stattdessen sind alle relevanten Vorgänge in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu regeln.

Rechtliche Schritte:
Gläubiger, die bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet haben, sollten prüfen, ob diese von der Anordnung des Gerichts betroffen sind.

Einsicht des Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Göttingen eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Wer kann Beschwerde einlegen?

Die Antragstellerin selbst kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung [EU] 2015/848) rügen möchten.

Frist zur Einlegung der Beschwerde:

Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses eingereicht werden.
Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach zwei Tagen ab Veröffentlichung.

Wo ist die Beschwerde einzulegen?

Amtsgericht Göttingen

Aktenzeichen: 74 IN 151/24 GOE
Amtsgericht Göttingen, 03.01.2025

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