Aktenzeichen: 49 IN 1/25 – Amtsgericht Kleve
Das Amtsgericht Kleve hat am 06. Januar 2025 um 14:13 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Protec Zauntechnik GmbH die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Details zur Schuldnerin
Die Protec Zauntechnik GmbH, mit Sitz in der Kruppstraße 17, 47475 Kamp-Lintfort, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 7134 eingetragen.
Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Herrn Erich Urlich, wohnhaft in der Lerschstraße 111, 47445 Moers, vertreten.
Geschäftszweig:
Das Unternehmen ist im Bereich des Vertriebs, der Montage und der Fertigung von Zaun- und Toranlagen sowie aller artverwandten Geschäfte tätig.
Beschlüsse des Gerichts
1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Peter C. Minuth bestellt.
- Adresse: Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf
- Telefon und Fax: (nicht im Beschluss angegeben, Kontakt über die Kanzlei möglich)
2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
3. Anordnung an Drittschuldner:
- Den Schuldnern der Protec Zauntechnik GmbH wird ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
- Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt.
- Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
5. Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Peter C. Minuth übernimmt als vorläufiger Insolvenzverwalter die Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin. Zu seinen Aufgaben zählen:
- Sicherung und Erhalt der Insolvenzmasse:
- Verhinderung von nachteiligen Vermögensveränderungen.
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage:
- Feststellung, ob ein Insolvenzgrund (z. B. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt.
- Überprüfung, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
- Verwaltung der Finanzen:
- Einzug von Forderungen und Verwaltung von Bankguthaben.
- Einrichtung von Sonderkonten für die Insolvenzmasse, um eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen.
- Berichtspflichten:
- Erstellung eines Gutachtens über die wirtschaftliche Lage der Protec Zauntechnik GmbH.
- Empfehlung an das Gericht, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte.
Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner
- Zahlungen:
Gläubiger und Geschäftspartner werden ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Protec Zauntechnik GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen und Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. - Kontaktaufnahme:
Für weitere Informationen oder Klärungen können sich Gläubiger und Geschäftspartner direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Peter C. Minuth wenden.
Rechtsmittelbelehrung
Wer kann Beschwerde einlegen?
- Die Schuldnerin selbst kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
- Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Hauptinsolvenzverfahrens (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung [EU] 2015/848) anzweifeln möchten.
Frist zur Einlegung der Beschwerde:
- Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung des Beschlusses eingelegt werden.
- Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach zwei Tagen ab Veröffentlichung.
Einreichung:
- Amtsgericht Kleve
Zochstraße 13, 47533 Kleve
Wie ist die Beschwerde einzureichen?
- Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
- Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und von der beschwerdeführenden Partei unterzeichnet sein.
Einsicht des Beschlusses
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve eingesehen werden.
Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Lage der Protec Zauntechnik GmbH zu prüfen und das Vermögen der Schuldnerin zu sichern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dem Gericht zeitnah ein Gutachten vorlegen, welches als Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens dient.
Aktenzeichen: 49 IN 1/25
Amtsgericht Kleve, 06.01.2025