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Vorläufige Insolvenzverwaltung der PLUG&YAY GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 109 IN 157/24 – Amtsgericht Hagen

Das Amtsgericht Hagen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PLUG&YAY GmbH, mit Sitz Am großen Teich 20, 58640 Iserlohn, am 06. Januar 2025 um 10:57 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Details zum Unternehmen

Die PLUG&YAY GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRB 9567, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Jonas Trettin gesetzlich vertreten. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.

Anordnungen des Gerichts

Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurden durch das Amtsgericht Hagen die folgenden Maßnahmen beschlossen:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Yassin Dimassi, Königswall 21, 44137 Dortmund, bestellt.
Kontaktinformationen:
Adresse: Königswall 21, 44137 Dortmund
Telefon: (im Beschluss nicht angegeben)
Fax: (im Beschluss nicht angegeben)

Dr. Dimassi übernimmt die Verantwortung für die Überwachung des Vermögens und der Geschäftstätigkeit der Schuldnerin.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Verbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der PLUG&YAY GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Ausblick und Bedeutung

Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Dr. Yassin Dimassi, markiert den ersten Schritt im Insolvenzverfahren der PLUG&YAY GmbH. Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Außerdem dient die Maßnahme dem Schutz der Gläubiger vor nachteiligen Vermögensveränderungen.

Abhängig von der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird das Amtsgericht Hagen entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob andere Maßnahmen eingeleitet werden.

Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner

Zahlungen:
Gläubiger und Geschäftspartner der PLUG&YAY GmbH werden ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen zu leisten. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Kontaktaufnahme:
Bei Fragen oder Anliegen zum Verfahren wird empfohlen, sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Yassin Dimassi zu wenden.

Einsicht des Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hagen eingesehen werden.

Aktenzeichen: 109 IN 157/24
Amtsgericht Hagen, 06.01.2025

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