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Vorläufige Insolvenzverwaltung der Meyer Grundstück GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 71 IN 246/24 – Amtsgericht Pinneberg

Am 06. Januar 2025 hat das Amtsgericht Pinneberg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meyer Grundstück GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Details zum Unternehmen

Die Meyer Grundstück GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Siemensstraße 20, 25462 Rellingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRA 5170PI eingetragen. Sie wird durch ihren Geschäftsführer Dirk Meyer gesetzlich vertreten.

Die Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin sind die LWS Rechtsanwälte (PartG mbB), Neuer Wall 43, 20354 Hamburg.
Beschlüsse des Gerichts
1. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennie Best bestellt.

Adresse: Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon: 040 432080-0
Fax: 040 432080-400

Frau Rechtsanwältin Best ist zuständig für die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und die Überwachung der Geschäftstätigkeiten im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens.
2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO).
Diese Einschränkung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 21 Abs. 1 InsO). Sie prüft insbesondere:

Ob ein Eröffnungsgrund vorliegt:
Dazu zählen Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat zudem sicherzustellen, dass Gläubigeransprüche geordnet berücksichtigt werden können.

Rechtsmittelbelehrung
Wer kann Beschwerde einlegen?

Die Schuldnerin selbst kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 anzweifeln möchten.

Frist zur Einlegung der Beschwerde:

Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung des Beschlusses eingelegt werden.
Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach zwei Tagen ab Veröffentlichung.

Wo ist die Beschwerde einzureichen?

Amtsgericht Pinneberg – Außenstelle Schenefeld
Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld

Wie ist die Beschwerde einzureichen?

Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Die Beschwerdeschrift muss enthalten:
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird.

Einsicht des Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Pinneberg eingesehen werden.

Ausblick

Mit der Bestellung von Rechtsanwältin Jennie Best zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist ein wichtiger Schritt im vorläufigen Insolvenzverfahren der Meyer Grundstück GmbH & Co. KG erfolgt. Die Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin prüfen und feststellen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Für Gläubiger und Geschäftspartner der Meyer Grundstück GmbH & Co. KG ist es entscheidend, sich an die Anordnungen des Gerichts zu halten. Zahlungen und Leistungen dürfen nicht mehr direkt an die Schuldnerin erfolgen, sondern ausschließlich in Abstimmung mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Aktenzeichen: 71 IN 246/24
Amtsgericht Pinneberg, 06.01.2025

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