Aktenzeichen: 810 IN 1430/24 M-33 – Amtsgericht Frankfurt am Main
Am 06. Januar 2025 um 15:55 Uhr hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MAG Maurus GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Details zur Schuldnerin
Die MAG Maurus GmbH, mit Sitz in der Eschborner Landstraße 28, 60489 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 124518 eingetragen.
Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Evin Maurus, wohnhaft in der Bohlstraße 23, 72555 Metzingen, gesetzlich vertreten.
Beschlüsse des Gerichts
1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Roth bestellt.
- Adresse: Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim
- Telefon: 0621/44 00 40
- Fax: 0621/44 83 99
- E-Mail: rae@rkgp.de
Rechtsanwalt Stefan Roth ist verantwortlich für die Überwachung der finanziellen und geschäftlichen Tätigkeiten der MAG Maurus GmbH während der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
3. Anordnung an Drittschuldner:
- Den Schuldnern der MAG Maurus GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
- Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung der Anordnung des Gerichts und an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Stefan Roth übernimmt als vorläufiger Insolvenzverwalter die Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Sicherung und Erhalt der Insolvenzmasse:
- Schutz der Vermögenswerte der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen.
- Prüfung der Eröffnungsgründe:
- Feststellung, ob ein Insolvenzgrund (z. B. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt.
- Prüfung, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
- Verwaltung der Finanzen:
- Überwachung und Verwaltung der Bankkonten der Schuldnerin.
- Einzug von Forderungen und Verwaltung eingehender Gelder.
- Berichtspflichten:
- Erstellung eines Gutachtens zur wirtschaftlichen Lage der MAG Maurus GmbH.
- Empfehlung, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
- Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. - Verbot an Drittschuldner:
Drittschuldner (z. B. Kunden der MAG Maurus GmbH) dürfen keine Zahlungen direkt an die Schuldnerin leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. - Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
- Bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Wer kann Beschwerde einlegen?
- Die Schuldnerin selbst kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
- Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Hauptinsolvenzverfahrens (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung [EU] 2015/848) rügen möchten.
Frist zur Einlegung der Beschwerde:
- Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung des Beschlusses eingelegt werden.
- Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach zwei Tagen ab Veröffentlichung.
Einreichung:
- Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Wie ist die Beschwerde einzureichen?
- Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
- Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und von der beschwerdeführenden Partei unterzeichnet sein.
Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner
- Zahlungen:
Gläubiger und Geschäftspartner der MAG Maurus GmbH werden ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen und Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. - Kontaktaufnahme:
Für Fragen oder weitere Informationen können sich Gläubiger und Geschäftspartner an den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Roth wenden.
Einsicht des Beschlusses
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden.
Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der MAG Maurus GmbH zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bewerten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dem Gericht zeitnah ein Gutachten vorlegen, auf dessen Grundlage entschieden wird, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Aktenzeichen: 810 IN 1430/24 M-33
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.01.2025