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Vorläufige Insolvenzverwaltung der LEKO Metalltechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 4/25 – Amtsgericht Rostock

Am 06. Januar 2025 hat das Amtsgericht Rostock im Verfahren über den Antrag der LEKO Metalltechnik GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin angeordnet. Ziel der Maßnahmen ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens vorzubereiten.

Details zum Unternehmen

Die LEKO Metalltechnik GmbH, ansässig in der Verbindungsstraße 2, 18184 Roggentin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 2333 eingetragen. Das Unternehmen wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Rüdiger Kopplin vertreten.

Beschlüsse des Gerichts

Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters aus Rostock bestellt.

Adresse: Rosa-Luxemburg-Straße 8, 18055 Rostock
Telefon: 0381 364480
Fax: 0381 3644812

2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der Schuldnerin ist untersagt, Vermögensgegenstände zu veräußern, Forderungen einzuziehen oder Außenstände eigenständig zu verwalten.

3. Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens:

Drittschuldner (Schuldner der Schuldnerin): Es ist untersagt, Zahlungen direkt an die LEKO Metalltechnik GmbH zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute: Zahlungseingänge dürfen nicht mit bestehenden Forderungen verrechnet werden und müssen der vorläufigen Insolvenzverwalterin gemeldet werden.
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

4. Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin:

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist beauftragt:

Das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
Zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen.
Alle relevanten Bücher, Geschäftspapiere und Unterlagen einzusehen und zu prüfen.
Festzustellen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Relevanz für Gläubiger und Geschäftspartner

Zahlungen:
Gläubiger und Geschäftspartner der LEKO Metalltechnik GmbH werden ausdrücklich aufgefordert, keine Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen alle Leistungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin gerichtet werden.
Informationen:
Kreditinstitute und andere Institutionen sind verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Auskunft über die Konten und finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin zu erteilen.

Einsicht des Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Rostock eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden:

Wo: Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock
Wie: Schriftlich, elektronisch oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
Wichtig: Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und von der beschwerdeführenden Partei unterzeichnet sein.

Ausblick

Mit der Bestellung von Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde ein wesentlicher Schritt zur Sicherung und Prüfung der Vermögenslage der LEKO Metalltechnik GmbH eingeleitet. Der weitere Verlauf des Verfahrens hängt maßgeblich von der Prüfung der Insolvenzmasse und der wirtschaftlichen Perspektiven des Unternehmens ab.

Aktenzeichen: 60 IN 4/25
Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 06.01.2025

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