Aktenzeichen: 18 IN 77/24 – Amtsgericht Lingen (Ems)
Am 06. Januar 2025 um 13:25 Uhr hat das Amtsgericht Lingen (Ems) im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Design-Bau-Norderney-GmbH, mit Sitz in der Lookenstraße 12, 49808 Lingen (Ems), die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Details zum Unternehmen
Die Design-Bau-Norderney-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 219081, wird durch zwei Geschäftsführer vertreten:
- Thorsten Egbers, Hauptstraße 12a, 49835 Wietmarschen
- Mathias Langer, Am Strubbenberg 49, 49809 Lingen (Ems)
Das Unternehmen ist offenbar mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, weshalb ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt wurde.
Beschlüsse des Gerichts
1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christopher Tallen bestellt.
- Adresse: Haselünner Str. 39, 49716 Meppen
- Telefon: 05931-88737-0
- Fax: 05931-88737-27
- E-Mail: info@kanzlei-tallen.de
- Internet: www.kanzlei-tallen.de
Herr Rechtsanwalt Tallen übernimmt die Verantwortung für die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und die Überwachung der Geschäftstätigkeiten im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens.
2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Dies betrifft insbesondere die Verwaltung von Bankkonten, Außenständen und sonstigen Vermögenswerten (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
3. Anweisung an Drittschuldner:
- Schuldner der Design-Bau-Norderney-GmbH (z. B. Kunden, die Rechnungen begleichen müssen) werden ausdrücklich aufgefordert, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgaben umfassen:
- Sicherung und Erhalt des Vermögens der Schuldnerin (§ 22 Abs. 1 InsO):
- Überwachung der finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schuldnerin.
- Sicherstellung, dass keine nachteiligen Veränderungen an der Insolvenzmasse vorgenommen werden.
- Prüfung der Eröffnungsgründe:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
- Zudem wird festgestellt, ob ein Insolvenzgrund (z. B. Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) vorliegt.
- Verwaltung von Bankguthaben und Forderungen:
- Einzug eingehender Gelder und Verwaltung von Bankkonten.
- Sicherstellung, dass alle finanziellen Transaktionen unter seiner Aufsicht erfolgen.
- Berichtspflicht gegenüber dem Gericht:
- Erstellung eines Gutachtens über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin.
- Empfehlung, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden soll.
Rechtsmittelbelehrung
Wer kann Beschwerde einlegen?
- Die Schuldnerin selbst kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
- Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Hauptinsolvenzverfahrens (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung [EU] 2015/848) anzweifeln möchten.
Frist zur Einlegung der Beschwerde:
- Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses eingelegt werden.
- Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach zwei Tagen ab Veröffentlichung.
Wo ist die Beschwerde einzulegen?
- Amtsgericht Lingen (Ems)
Burgstraße 28, 49808 Lingen
Wie ist die Beschwerde einzureichen?
- Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
- Die Beschwerdeschrift muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
- Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird (ggf. mit Angabe, ob die Entscheidung nur teilweise angefochten wird).
Einsicht des Beschlusses
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lingen (Ems) eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz
Weitere Informationen zu Ihren Rechten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Lingen (Ems) finden Sie unter:
Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Lingen (Ems).
Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch in Papierform zugesandt werden.
Aktenzeichen: 18 IN 77/24
Amtsgericht Lingen (Ems), 06.01.2025