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Interview mit Verbraucheranwalt Maurice Högel: BaFin Hinweisgeberstelle (Teil II)

PixelAlchemyStudio96 (CC0), Pixabay

Frage: Herr Högel, welche Informationen sind für die BaFin besonders hilfreich, um Hinweise effizient zu bearbeiten?

Antwort: Je konkreter und aktueller ein Hinweis ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die BaFin ihn zielgerichtet weiterverfolgen kann. Die BaFin ist besonders an Informationen zu bestimmten Themen interessiert, darunter:

  • Marktmanipulation und Insiderhandel
  • Bilanzunregelmäßigkeiten
  • Unregelmäßigkeiten bei der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern
  • Betreiben unerlaubter Geschäfte
  • Auffälligkeiten bei Finanztransfergeschäften
  • Betrügerisches oder unregistriertes Wertpapierangebot
  • Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen
  • Unregelmäßigkeiten bei Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Ratingagenturen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie inländischen Fonds
  • Auffälligkeiten im Hinblick auf Zinsrisiken, Geschäftsmodellrisiken, IT-Risiken, Kreditrisiken, Compliance-Risiken
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Welche Details sollte ein Hinweis enthalten?

Damit die BaFin einen Hinweis optimal verstehen und bearbeiten kann, sind folgende Details hilfreich:

  • Welches Unternehmen oder welche Person ist betroffen?
  • Was ist das vermutete Fehlverhalten?
  • Wer ist beteiligt?
  • Wie lange dauert der Vorfall schon an?
  • Wo geschieht dies?
  • Welche Auswirkungen gibt es?
  • Wie viele Kunden sind betroffen?
  • Haben Sie irgendwelche unterstützenden Dokumente oder Belege, die Sie teilen können?
  • Haben Sie bereits eine Strafanzeige bei der Polizei oder einer Staatsanwaltschaft gestellt? Wenn ja, bei welcher?
  • Haben Sie weitere externe Stellen über den Vorgang informiert? Wenn ja, welche?

Spezielle Informationen zu Bilanzkontrolle und unerlaubten Geschäften

Frage: Gibt es bestimmte Angaben, die in spezifischen Bereichen wie Bilanzkontrolle oder unerlaubten Geschäften besonders relevant sind?

Antwort: Absolut. Für die Bilanzkontrolle oder fehlerhafte Rechnungslegung sind zum Beispiel folgende Informationen hilfreich:

  • Welcher Abschluss oder Lagebericht ist fehlerhaft? (Jahresabschluss, Konzernabschluss, verkürzter Abschluss etc.)
  • Zu welchem Stichtag ist der Abschluss oder Bericht fehlerhaft?
  • Welche Posten oder Angaben sind fehlerhaft und in welcher Höhe?
  • Welche Angaben fehlen im Abschluss oder Lagebericht?

Im Bereich unerlaubter Geschäfte, Anlagebetrug oder Geldwäsche sind hingegen folgende Angaben wichtig:

  • Welches Unternehmen ist betroffen? (Name und Adresse)
  • Welche weiteren Unternehmen sind an dem Vorfall beteiligt? (Name und Adresse)
  • Über welche Kontoverbindungen werden die Geschäfte abgewickelt? (IBAN)
  • Wie ist Ihre Beziehung zu dem betroffenen Unternehmen?
  • Haben Sie bereits jemanden in dem betroffenen Unternehmen informiert?
  • Sind Führungskräfte oder Manager in den Vorfall verwickelt?
  • Wie hoch schätzen Sie den Gesamtschaden in Euro?
  • Verfügen Sie über Vertrags- oder Werbeunterlagen?

Frage: Wie wichtig sind konkrete Belege?

Antwort: Belege sind essenziell. Sie erleichtern der BaFin die Prüfung des Hinweises erheblich und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass der gemeldete Sachverhalt erfolgreich untersucht werden kann. Auch Angaben zur bisherigen Kommunikation oder zur Reaktion des betroffenen Unternehmens sind für die BaFin von großem Nutzen.

Frage: Herr Högel, gibt es noch einen abschließenden Rat für Hinweisgeber?

Antwort: Mein Rat ist, so detailliert wie möglich vorzugehen und jede relevante Information bereitzustellen. Gleichzeitig sollten Hinweisgeber darauf achten, dass ihre Meldungen sachlich und fundiert sind, um Missverständnisse oder unbeabsichtigte Falschmeldungen zu vermeiden. Mit einer gut vorbereiteten Meldung tragen Sie wesentlich dazu bei, dass die BaFin Verstöße effektiv aufklären kann.

 

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