Aktenzeichen: 71 IN 1/25 – Amtsgericht Pinneberg
Das Amtsgericht Pinneberg hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der Z HAIR + BEAUTY Friseurbetriebe GmbH, ansässig in der Mühlenstraße 2, 25421 Pinneberg, eine wichtige Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 03. Januar 2025 wurde ein neuer vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.
Hintergrund
Die Z HAIR + BEAUTY Friseurbetriebe GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRB 1992 PI, wird durch die beiden Geschäftsführer Renate Zimmermann und Uwe Zimmermann vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich der Friseur- und Beauty-Dienstleistungen tätig. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten hat die Gesellschaft die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
Beschlüsse des Gerichts
Im Rahmen der Sicherung des Vermögens hat das Amtsgericht Pinneberg folgende Maßnahmen angeordnet:
Bestellung eines neuen vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum neuen vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Kaltenweide 11, 25335 Elmshorn, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 04121 2611271 und per Fax unter 04121 2611412 erreichbar.
Entpflichtung des bisherigen Insolvenzverwalters:
Der zuvor bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder aus Hamburg, wurde entpflichtet.
Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen, einschließlich der Einziehung von Außenständen, sind nur mit Zustimmung des neuen vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Prof. Dr. Klaus Pannen, hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, um nachteilige Veränderungen zu verhindern und die Insolvenzmasse zu sichern. Zu seinen Aufgaben gehört außerdem die Prüfung, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und die Vorbereitung eines möglichen Insolvenzplans.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Wichtige Hinweise:
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pinneberg, Außenstelle Schenefeld einzulegen.
Sie kann alternativ als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind (siehe Beschluss).
Fristbeginn ist entweder der Zeitpunkt der Verkündung, der Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung (§ 9 InsO). Maßgeblich ist das zuerst eingetretene Ereignis.
Ausblick
Mit der Bestellung eines neuen vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein zentraler Schritt im Insolvenzverfahren der Z HAIR + BEAUTY Friseurbetriebe GmbH umgesetzt. Ziel ist es, eine geordnete Abwicklung oder gegebenenfalls eine Fortführung des Geschäftsbetriebs unter insolvenzrechtlicher Kontrolle zu ermöglichen.
Für Gläubiger und Geschäftspartner ist es entscheidend, sich an die Anordnungen des Gerichts zu halten und alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten direkt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu klären.
Aktenzeichen: 71 IN 1/25
Amtsgericht Pinneberg, 03.01.2025