Aktenzeichen: 105 IN 60/24 – Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DeVeTec GmbH (HRB 12091), ansässig in Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert, am 03. Januar 2025 um 15:00 Uhr wesentliche Maßnahmen beschlossen.
Details zum Verfahren
Die DeVeTec GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Björn Fetter, war in ihrem Geschäftszweig auf die Konzeption, Konstruktion, Entwicklung und Beratung im Bereich der Energierückgewinnung spezialisiert. Das Unternehmen sieht sich nun mit einem Insolvenzverfahren konfrontiert, das durch das Amtsgericht Saarbrücken initiiert wurde.
Im Zuge der gerichtlichen Entscheidung wurden gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) die folgenden Maßnahmen getroffen:
Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach, ansässig in Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken, bestellt. Frau Gerlach übernimmt ab sofort die Verwaltung und Kontrolle über das Vermögen der Schuldnerin.
Verfügungsverbot für die Schuldnerin:
Der DeVeTec GmbH wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung keine eigenständigen Entscheidungen mehr über das Vermögen des Unternehmens treffen darf. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übergegangen.
Einschränkungen für Gläubiger:
Alle Schuldner der DeVeTec GmbH wurden angewiesen, Zahlungen oder Leistungen nur noch unter Berücksichtigung der Anordnung des Gerichts zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, wurden mit sofortiger Wirkung untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ausblick und Bedeutung
Mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Saarbrücken werden wesentliche Schritte unternommen, um eine geordnete Abwicklung oder möglicherweise eine Restrukturierung der DeVeTec GmbH zu gewährleisten. Die Bestellung von Rechtsanwältin Petra Gerlach als vorläufige Insolvenzverwalterin stellt sicher, dass die finanziellen und rechtlichen Belange des Unternehmens sowie die Ansprüche der Gläubiger unter professioneller Aufsicht bearbeitet werden.
Die Energierückgewinnung, als innovativer und wachstumsorientierter Geschäftszweig, steht im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit der DeVeTec GmbH. Es bleibt abzuwarten, ob im Rahmen des Verfahrens eine Sanierung des Unternehmens oder ein geregelter Verkauf der Vermögenswerte möglich sein wird.
Aktenzeichen: 105 IN 60/24
Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach
Beschlussdatum: 03.01.2025
Hinweis für Gläubiger und Geschäftspartner:
Für Fragen oder Informationen im Zusammenhang mit dem Verfahren wird empfohlen, sich an die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Petra Gerlach, zu wenden. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass jegliche Zahlungen oder Leistungen an die DeVeTec GmbH nur noch unter Einhaltung der gerichtlichen Anordnung vorgenommen werden dürfen.