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Vorläufige Insolvenzverwaltung für PR-Redaktion Hill + Ohrt GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die PR-Redaktion Hill + Ohrt GmbH, ansässig in der Loebensteinstraße 2, 30175 Hannover, steht vor einer schweren finanziellen Krise. Das Amtsgericht Hannover hat am 03. Januar 2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet (Aktenzeichen: 909 IN 2/25 – 4 –).

Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Raik Packeiser, hatte einen Insolvenzantrag gestellt. Nun wurden erste Maßnahmen getroffen, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.

Maßnahmen des Insolvenzgerichts

Mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts dürfen Verfügungen über das Vermögen der Hill + Ohrt GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Michael Bähr bestellt. Seine Kanzlei, mit Sitz in der Schiffgraben 44, 30175 Hannover, wird ab sofort die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und überwachen.

Dr. Bähr ist telefonisch unter 0511 711041-0 sowie online über die Kanzlei-Website www.hww.eu erreichbar.

Aufforderung an Gläubiger und Schuldner

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Schuldner der Hill + Ohrt GmbH angewiesen, ausstehende Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das vorhandene Vermögen gesichert bleibt und keine unbefugten Abflüsse stattfinden.

Unternehmenshintergrund

Die Hill + Ohrt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 9921, ist ein bekanntes Unternehmen im Bereich PR und Kommunikation. Seit Jahren ist die Agentur in der Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation tätig und hat sich in der Branche einen Namen gemacht. Nun sieht sich die Gesellschaft mit ernsthaften finanziellen Herausforderungen konfrontiert, die eine Insolvenz unausweichlich machten.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, den Beschluss mittels sofortiger Beschwerde anzufechten. Ebenso können Gläubiger des Unternehmens eine Beschwerde einlegen, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 infrage gestellt werden soll.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Ausblick und nächste Schritte

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll geprüft werden, ob und wie das Unternehmen weitergeführt oder geordnet abgewickelt werden kann. Ob eine Sanierung möglich ist, hängt von der genauen Prüfung der Vermögenslage durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

Für Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter der Hill + Ohrt GmbH bedeutet diese Entwicklung eine Phase der Unsicherheit. Dennoch bietet das Verfahren eine Chance, möglicherweise Teile des Unternehmens zu retten oder neu zu strukturieren.

Das vollständige Urteil sowie weitere Informationen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover – 03. Januar 2025
Aktenzeichen: 909 IN 2/25 – 4 –

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